Temelin Trialog

Im Rahmen des Melker-Protokolls vom 12.12.2000 wurde die Durchführung eines bilateralen Dialogs zur Klärung offener sicherheitstechnischer Fragestellungen vereinbart, die durch die Europ. Kommission unterstützt werden sollte.

Im Detail sah das Melker Protokoll folgende Bestimmungen vor:

  • Beide Seiten erklären sich einverstanden, mit EU-Kommissar Verheugen einen „Trialog“ zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses im Bereich des Atomkraftwerks Temelin zu führen.
  • Zu diesem Zweck ersuchen die Regierungen Österreichs und der Tschechischen Republik die Europäische Kommission um Entsendung einer Expertinnen- und Expertenmission unter Teilnahme von Vertreterinne und Vertretern der drei Seiten. Ziel dieser Mission ist die Vereinfachung des Dialogs zwischen den Regierungen Österreichs und der Tschechischen Republik in der Frage der nuklearen Sicherheit.

  • Die Expertinnen- und Expertenmission der EU-Kommission wird nach Wien entsandt und mit der Feststellung der Hauptanliegen betreffend Fragen der nuklearen Sicherheit im AKW Temelin beauftragt.
  • Dieselbe Expertinnen- und Expertenmission wird während einer nachfolgenden Mission nach Prag und in das AKW Temelin die Erklärungen von Vertreterinnen und Vertretern der Tschechischen Republik zu diesen Anliegen anhören.

  • Der nächste Schritt besteht in einer gemeinsamen Tagung zur Findung von Lösungsansätzen zu den festgestellten Problemen auf Grundlage der in den EU-Mitgliedstaaten geltenden aktuellen Standards.

  • Die Regierungen Österreichs und der Tschechischen Republik vereinbaren, die Arbeit der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe der Gruppe für Nuklearfragen (Atomic Questions Group) durch Übermittlung sämtlicher bereits bestehender Informationen an den Rat, insbesondere die Bereitstellung sämtlicher aus den Aktivitäten der bilateralen Vereinbarungen zwischen der Tschechischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Republik Österreich resultierenden Informationen, damit diese im Ermessen der genannten Ad-Hoc-Arbeitsgruppe verwendet werden können.

Am 2.Februar 2001 fand die erste gemeinsame Sitzung statt, im Rahmen der seitens Österreichs auf 29 offene Punkte hingewiesen wurde. (Austrian Report to the Expert Mission with trilateral Participation on 2.2.2001)

Ein gemeinsamer Bericht konnte von der Arbeitsgruppe nicht erstellt werden. Die aus österreichischer Sicht offenen technischen Fragen wurden in einem Bericht zusammengefasst. (Austrian Technical Position Paper vom Juli 2001)

Hinsichtlich des Trialogs zu Sicherheitsfragen (Safety Issues) ergab sich aus österreichischer Sicht folgendes Ergebnis: Einige der 29 von Österreich thematisierten offenen Sicherheitsfragen konnten geklärt werden, einige werden einer weitergehenden Erörterung im bilateralen Rahmen Behandlung finden. Bei sieben wesentlichen Sicherheitsfragen bestehen jedoch nach wie vor Auffassungsunterschiede. Aus österreichischer Sicht ist die Notwendigkeit ganz konkreter Maßnahmen für das KKW evident. Hinzuzufügen ist, dass sich alle von Österreich – nach Auswertung der von den tschechischen Expertinnen und Experten zur Verfügung gestellten Informationen – als bedeutend klassifizierten Probleme auch im AQG/WPNS „Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung“ wieder finden. Dies ist das Ergebnis der konsequenten Mitarbeit Österreichs auf der Ebene AQG/WPNS (Atomic Questions Group – Ratsarbeitsgruppe Atomfragen/ad hoc Working Party on Nuclear Safety - ad hoc Arbeitsgruppe zu nuklearer Sicherheit).

Falls die Tschechische Republik an der Inbetriebnahme des KKW Temelin festhält, sind aus österreichischer Sicht sieben Maßnahmen-Bereiche zur Reduktion des Risikos einer radioaktiven Belastung der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt relevant:

  • Integrität des Reaktordruckbehälters - Thermoschock-Analyse
  • Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung

  • Qualifikation sicherheitsrelevanter Komponenten

  • Erdbebengefährdung des Standortes

  • 28.8 m Bühne
  • Funktionale Qualifikation von sicherheitsrelevanten Ventilen

  • Containmentintegrität unter Unfallbedingungen

Die von der Bundesregierung beauftragten Expertinnen und Experten kamen auch zum Schluss, dass nach heutigem Stand der Technik die ausstehenden Untersuchungen und Analysen zu obigen Maßnahmen-Bereichen jedenfalls vor dem Beginn des Testbetriebs hätten vorliegen müssen.

Diese offenen Punkte wurden in die „Roadmap Temelin“ aufgenommen und sollen bis Ende 2004 geklärt werden.

Austrian Report Feb 2001

Austrian Technical Position Paper