Energiekonzept der Tschechischen Republik 2013

Für das Energiekonzept der Tschechischen Republik 2013 wurde eine strategische Umweltprüfung nach tschechischem Recht (100/2001 Slg. über die Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt. Zuständige Behörde für die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist das Tschechische Ministerium für Umwelt.

Image Energiewende

Antragsteller ist das tschechische Ministerium für Industrie und Handel, Na Frantisku 32, Praha 1, Tschechische Republik.

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der SUP-RL den Entwurf für das Energiekonzept und den Umweltbericht übermittelt. Der Entwurf des Energiekonzeptes lag in tschechischer und deutscher Sprache, der Umweltbericht in tschechischer und Teile davon in deutscher Sprache auf.

Die Unterlagen lagen von 26. November 2013  bis 3. Jänner 2014 bei dem Ämtern der Landesregierungen und im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt (BMLFUW) und Wasserwirtschaft, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer 119, auf. 

Zu den Unterlagen konnte jede und jeder während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Landesregierungen oder an das BMLFUW richten. Diese wurden an die tschechische Behörde weitergeleitet.

Dokumente in tschechischer Sprache

Energiekonzept Tschechische Republik 2013

Umweltbericht zum Energiekonzept 2013

Beilage 1
Beilage 2
Beilage 3
Beilage 4

Dokumente in deutscher Sprache

Energiekonzept Tschechische Republik 2013

Auszug aus dem Umweltbericht zum Energiekonzept 2013

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zudem eine Fachstellungnahme erstellt.

Fachstellungnahme Österreich

Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Fachstellungnahme:

  • Es wird weiter empfohlen, eine Prüfung vernünftiger Alternativen zum Energiekonzept 2013 im Sinne einer Prüfung unterschiedlicher Wege zur Erreichung der Zielsetzungen des Strategischen Energiekonzepts durchzuführen.
  • Es wird empfohlen, konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, welche die direkten Einflüsse der Errichtung neuer Kernreaktoren in Temelín und Dukovany verringern oder soweit wie möglich ausgleichen.

  • Es wird empfohlen aufgrund der nicht nachrüstbaren Schwachpunkte des Reaktortyps WWER-440/V213 eine Betriebsverlängerung für das KKW Dukovany zu überdenken.

  • Es wird die rasche Implementierung von Filtered Containment Venting Systems (FCVS) in allen Reaktoren, die Nachrüstungen zur Erdbebenauslegung an beiden KKW-Standorten sowie die Sicherstellung einer möglichst raschen Implementierung aller weiteren Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zum Stresstest empfohlen.

  • Es wird empfohlen, dass die Demonstration des „praktischen Ausschlusses“ für Temelín 3 & 4 primär über „physikalische Unmöglichkeit“ geführt wird und sich nicht ausschließlich bzw. überwiegend auf probabilistische Überlegungen stützt 

  • Es wird empfohlen, Österreich über das Projekt Allegro zu informieren, da zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit für eine spätere grenzüberschreitende Auswirkung nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Der Planung weiterer Kernkraftwerke sollte jedenfalls auch eine abschließende Entscheidung für die Entsorgungsstrategie vorausgehen.

  • Es sollten eine umfassende Analyse des Potenzials der erneuerbaren Energieträger durchgeführt und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Ausbau dieser Potenziale zu ermöglichen.

  • Der Energieträger Kohle sollte nicht hauptsächlich durch Kernenergie und andere fossile Energieträger, sondern zum Teil durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden. Aus Sicht des ExpertInnenteams sollte das Ziel sein, modernen hochwirksamen Technologien den Vorzug vor ineffektiven Kohleverbrennungen zu geben. Der Betrieb von kohlebetriebenen Heiz- und Wärmekraftwerken gemäß der aktuellen BAT-Standards bewirkt vor allem auch eine Reduzierung negativer Umweltauswirkungen.

Fachstellungnahme Österreich 2014

Konsultationen März 2014

Am 6. März 2014 wurden in Prag Konsultationen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich zu den Inhalten des SEK und der österreichischen Fachstellungnahme abgehalten. Ziel der Konsultationen war es, Fragen, soweit auf Konzeptebene möglich, abzuklären, um konkrete Empfehlungen zur Vermeidung, zumindest zur Minimierung, allfälliger negativer Auswirkungen auf Österreich formulieren zu können. Nachfolgend wurde von den beigezogenen österreichischen ExpertInnen ein Konsultationsbericht inklusive abschließender Empfehlungen erstellt.

Wesentliche Schlussfolgerungen aus dem Konsultationsbericht:

  • Es sollten entsprechend der SUP-Richtlinie „vernünftige Alternativen“ zum SEK 2013 im Sinne einer Prüfung unterschiedlicher Wege zur Erreichung der Zielsetzungen des Strategischen Energiekonzepts dargestellt werden.
  • Moderne hochwirksame Technologien sollten gegenüber ineffizienter Kohleverbrennung generell bevorzugt werden. Der Betrieb von kohlebetriebenen Heiz- und Wärmekraftwerken gemäß den aktuellen BAT-Standards bewirkt vor allem auch eine Reduzierung negativer Umweltauswirkungen. Zur Kompensation der fehlenden Energieproduktion in Folge der Stilllegung alter Kohlekraftwerke sollte dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen der Vorzug gegeben werden. Damit könnten die möglichen – auch grenzüberschreitenden – Umweltauswirkungen der Energieerzeugung in der Tschechischen Republik minimiert werden. Um die Umweltauswirkungen des Energiesystems weiter zu reduzieren, wären eine umfassende Analyse des Potenzials der erneuerbaren Energieträger sowie die Schaffung adäquater rechtlicher Rahmenbedingungen hilfreich.

  • Angesichts des Umstandes, dass die Tschechische Republik einen weiteren Ausbau der Kernenergie beabsichtigt, wird empfohlen, bereits im Rahmen des SEK festzulegen, dass den involvierten staatlichen Behörden dauerhaft ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügen stehen. 

  • In dem im Januar 2013 beendeten UVP-Verfahren für das KKW Temelín 3 & 4 kam ein sogenanntes Blackbox-Verfahren zur Anwendung. Es wird empfohlen, bei jeder Änderung oder Erweiterung der Ausbaupläne des KKW Temelín das UVP-Verfahren zu wiederholen und diesbezügliche Kriterien (Änderung und Erweiterung) in das SEK aufzunehmen.

  • Da das ausdrücklich formulierte Ziel für den neuen Reaktorblock am Standort Dukovany der Ersatz der bestehenden Reaktoren ist, sollte die Verlängerung der Betriebsdauer der bestehenden Blöcke im SEK konditional formuliert werden.

  • Es wird empfohlen, bereits im SEK festzulegen, dass bei einem etwaigen Suchverfahren für neue KKW Standorte standortbezogenen Sicherheitsaspekten höchste Priorität eingeräumt wird.

  • Es wird empfohlen, bereits im Rahmen des SEK zu berücksichtigen, dass für ein erfolgreiches und transparentes Suchverfahren eines geologischen Tiefenlagers für hochradioaktiven Abfall und abgebrannte Brennelemente erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen der involvierten staatlichen Behörden und Institutionen erforderlich sind.

  • Da auch nach Abschluss aller Nachrüstungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans das Risiko eines Kernschmelzunfalls besteht, wird eine rasche Implementierung von Filtered Containment Venting Systemen (FCVS) in allen Reaktoren (Dukovany 1–4 und Temelín 1 & 2) empfohlen. Es wird empfohlen, die WENRA-Sicherheitsziele für neue KKW im Rahmen der nächsten periodischen Sicherheitsüberprüfung im KKW Dukovany zu verwenden, um mögliche Sicherheitsverbesserungen zu identifizieren und sofern technisch möglich auch umzusetzen; Sicherheitsaspekte sollte dabei gegenüber wirtschaftlichen Aspekte Priorität besitzen.

Konsultationsbericht 2014

Standpunkt des Tschechischen Umweltministeriums

Am 1. August 2014 veröffentlichte das Tschechische Umweltministerium seinen Standpunkt zum Energiekonzept.

Gemäß Art. 9 SUP-Richtlinie bzw. Art. 11 SUP-Protokoll ist die Veröffentlichung des Stellungnahme des Umweltministeriums der Tschechischen Republik zum Energiekonzept der Tschechischen Republik nicht vorgesehen.

Die Veröffentlichung dient daher lediglich der Information.

Standpunkt - Original in tschechischer Sprache

Standpunkt - Arbeitsübersetzung

Beschlussdokumente - Verfahrensstand 2016

Die Tschechische Republik informierte Österreich, dass die tschechische Regierung das Energiekonzept beschlossen hat und übermittelte das endgültige Energiekonzept mit zusätzlichen Informationen gemäß Art. 9 SUP-RL und Art. 11 SUP-Protokoll.

Die Unterlagen lagen von 2. Februar bis inklusive 18. März 2016 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Nationales Energiekonzept

UVP-Standpunkt des MZP

Monitoring-Maßnahmen

Berücksichtigung des UVP-Standpunktes

Berücksichtigung der Stellungnahmen aus Österreich