Heil- und Arzneipflanzen

Wildkräuter bieten sowohl uns Menschen als auch zahlreichen Tieren wertvolle Nahrungsquellen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Finden Sie hier einige Anwendungsideen und Rezeptvorschläge.

Blick in einen privaten Kräuter- und Blumengarten.

Heilpflanzen und Wildkräuter

Zwischen Biodiversität und Gesundheit besteht ein direkter Zusammenhang. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen kann nur auf Basis einer "gesunden" Biodiversität bestehen. Dies wird auch durch diverse internationale Studien belegt (z.B. WHO 2015) und im sektorenübergreifenden und interdisziplinären OneHealth-Ansatz verfolgt. Dieser Ansatz trägt den zahlreichen Wechselwirkungen zwischen Menschen, Tieren, Pflanzen und unserer Umwelt Rechnung und zielt darauf ab, die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Ökosystemen nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen und zu optimieren. 

Biodiversität 

Biodiversität, auch biologische Vielfalt genannt, ist die Vielfalt des Lebens auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Arten, die Vielfalt der Lebensräume (Ökosysteme) und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Auch wir Menschen sind Teil der Biodiversität.  

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ enthält unter anderem zwei unmittelbar zu setzende Maßnahmen:

  • Nutzung heimischer Arznei- und Wildpflanzen zur Unterstützung und Förderung von Gesundheit.
  • Förderung der Bewusstseinsbildung zum Wert der Biodiversität auf die Gesundheit.

Was sind Heilpflanzen, was sind Wildpflanzen?

Der Hauptunterschied zwischen Heilpflanzen und Wildpflanzen liegt in ihrer Verwendung und Herkunft. 

Unter Heilpflanzen werden Pflanzen zusammengefasst, welche auf Grund ihrer Inhaltsstoffe eine heilende Wirkung haben und deren Wirkstoffe sich positiv auf die menschliche Gesundheit auswirken. 

Arzneipflanze (englisch: medicinal plants) ist eine Sammelbezeichnung für Pflanzen, deren Anbau oder Sammlung zur Herstellung von Arzneimitteln (Phytopharmaka) erfolgt. 

Wildpflanzen, einschließlich Heil- und Arzneipflanzen, haben ihren Lebensraum  in der Natur. Sie kommen in ihrer natürlichen Umgebung vor, wachsen und überleben ohne das Zutun von Menschen. Zahlreiche Wildpflanzen sind essbar und können auch in der Küche verwendet werden. Sie haben viele verschiedene Inhaltsstoffe, die einen Mehrwert für unsere Gesundheit darstellen. Wildpflanzen sind oft aromatischer als kultivierte Pflanzen.

Verwendung von Heilkräutern

Im Alpenraum haben Heilpflanzen eine lange Tradition in der Volksheilkunde, wobei ihr Wissen überwiegend mündlich überliefert wurde. Diese Pflanzen können die natürlichen Selbstheilungskräfte unterstützen und regen dazu an, die eigene Genesung aktiv zu begleiten – als Ergänzung zur konventionellen Medizin.

Dennoch ist Vorsicht geboten: Viele Heilpflanzen haben starke Wirkungen und können Nebenwirkungen hervorrufen. Ein Beispiel ist die Schafgarbe, deren Inhaltsstoffe Hautausschläge verursachen können. Generell braucht die Wirkung vieler Arzneipflanzen Zeit: Melisse entfaltet ihre Wirkung mitunter erst nach einigen Wochen.

Die Grenze zwischen Verwendung von Heilkräutern als Nahrung(smittel) und ihrem Einsatz als Medikament ist fließend. Heilkräuter finden als Pflanzensaft, Tee, Abkochung, Mazerat (Kaltwasserauszug), Tinktur, Ölauszug (kalt oder warm) oder als Extrakt in pharmazeutischen Produkten Anwendung.

Eine der gebräuchlichsten und einfachsten Form der Heilpflanzenanwendung ist der Tee, entweder einzeln oder in Kombination mit anderen Heilkräutern, wodurch die Wirkung verstärkt wird. 

Tipp: Tee immer mit Deckel auf der Tasse ziehen lassen, damit die wertvollen, leicht flüchtigen ätherischen Öle in der Tasse bleiben und uns auch zur Verfügung stehen.

Bitterstoffe: Kräuter mit Bitterstoffen sind bekannt für ihre positiven Effekte auf die Verdauung und das allgemeine Wohlbefinden. Sie kommen in verschiedenen Kräutern  und Wurzeln vor, zum Beispiel in Wermut, Löwenzahn, Schafgarbe oder Enzian.

Naturverträgliches Sammeln für den Eigenbedarf

Beim Sammeln von Heilpflanzen ist fundiertes Wissen erforderlich – nur Pflanzen, die sicher bestimmt und korrekt angewendet werden können, sollten geerntet werden. 

In Österreich ist Naturschutz Landessache. Daher sind u.a. wildwachsende, besonders geschützte Pflanzenarten in den Naturschutzgesetzen und Artenschutzverordnungen der Bundesländer aufgelistet, ihr Schutz ist in den jeweiligen Bestimmungen geregelt. In Nationalparks, Europaschutzgebieten (Natura 2000-Gebiete) sowie in Naturschutzgebieten ist das Sammeln von wildwachsenden Pflanzen generell verboten (siehe Beispiel Pflanzenschutz im Land Niederösterreich weiter unten).

Ausreichend großer Abstand zu Straßen, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen (Dünger und/oder Pestizide!) und Hundeauslaufgebieten schützt vor Verunreinigungen. Es wird nur an Orten gesammelt, wo die Pflanzen üppig vorkommen – in kleinen Mengen, die zeitnah verarbeitet werden können. Dabei wählt man ausschließlich gesunde, saubere und schöne Exemplare.

Die Ernte erfolgt achtsam per Hand oder mit einer Schere. Optimal ist das Sammeln zwei Tage nach Regen am späten Vormittag – da ist der Wirkstoffgehalt am höchsten. Für den Transport eignen sich Stofftaschen, Papiersackerl oder Körbe; Plastikmaterial sollte vermieden werden. Zuhause wird das Sammelgut locker auf Küchenpapier oder Geschirrtüchern ausgelegt, nicht gewaschen und frisch verarbeitet oder schonend im Schatten getrocknet. Blüten und Blätter sind nach drei bis acht Tagen bereit zur weiteren Verarbeitung: Bröseln diese leicht, ist der richtige Zeitpunkt erreicht. 

Die getrockneten Pflanzen können in dicht verschlossenen Gläsern, möglichst dunkel, kühl und trocken, zwei bis drei Jahre aufbewahrt werden. 

Wildkräuter können natürlich auch im eigenen Garten oder auf dem Balkon angebaut werden. Dies erleichtert das spätere Sammeln und trägt zur Förderung der Biodiversität bei, da ein Großteil der Wildkräuter insektenfreundlich ist, wie zum Beispiel Lavendel, Salbei und Thymian.

Beispiel: Pflanzenschutz im Land Niederösterreich

Das Pflücken von wildwachsenden und nicht aufgrund einer Verordnung nach § 18 unter Schutz stehenden Pflanzen ist ausschließlich für den persönlichen Bedarf im Ausmaß eines Handstraußes (das ist eine Pflanzenmenge, deren Stängel von Daumen und Zeigefinger einer Hand umfasst werden können) erlaubt. Das Sammeln größerer Mengen und das erwerbsmäßige Sammeln bedürfen der Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde vier Wochen vor Sammelbeginn.

Quelle und mehr Infos:Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz/Land Niederösterreich 

Löwenzahnsalat mit Eispalten auf einem Teller.