UVP SMR Tusimice

Für das Projekt SMR Kernkraftanlage am Standort des Kohlekraftwerks Tušimice wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht und vorab ein Scoping Verfahren durchgeführt. 

Mai 2025: Scoping

Verfahrensteil Scoping (Mai 2025)

Für das Projekt SMR Kernkraftanlage am Standort des Kohlekraftwerks Tušimice wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht und vorab ein Scoping Verfahren durchgeführt.

Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. 

Projektwerberin ist die ČEZ, a. s.. 

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Überein-kommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL eine Lagekarte, die Natura Bewertung, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und die „Bekanntmachung des Vorhabens“ auf Deutsch übermittelt.

Die Unterlagen liegen voraussichtlich vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 20. Juni 2025 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung  richten. Diese werden an die Tschechische Republik weitergeleitet.

Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.

Verfahrensrelevante Dokumente - Scoping

Projektbeschreibung SMR Tusimice

Lage des Standortes - Anhang 1

Natura-Bewertung - Anhang 2

Stellungnahme Naturschutzbehörde - Anhang 3