UVP-Verfahren Betriebsverlängerung KKW Borssele – Scoping

Für die Änderung des Niederländischen Kernenergiegesetzes mit der die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlage Borssele in den Niederlanden erreicht werden soll, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach niederländischem Recht durchgeführt. Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der ersten Phase (Abgrenzung des Untersuchungsrahmens).

Die zuständige Behörde ist das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wassermanagement. Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik ist Initiator des Verfahrens. Eigentümerin des KKW Borssele ist N.V. Elektriciteits Productiemaatschappij Zuid-Nederland (EPZ).

Das niederländische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL den Scoping Entwurf (Draft Memorandum on Scope and Level of Detail) und eine deutsche Zusammenfassung dazu übermittelt.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme erstellt.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) soll in einer Detailtiefe ausgearbeitet sein, dass über die nähere Umgebung zur Anlage ausreichende Informationen enthalten sind, um abschätzen zu können, welchen Effekten die Anlage aktuell als auch unter den angenommenen Szenarien für die Betriebsverlängerung ausgesetzt ist bzw. sein wird.
  • Die UVE sollte darstellen, inwieweit das Ergebnis des UVP-Verfahrens bindende Wirkung auf die nachfolgenden Bewilligungsverfahren, insbesondere das nuklearrechtliche Bewilligungsverfahren hat.
  • Die technische Auslegung des Kernkraftwerks, das derzeit eines der ältesten in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in der Europäischen Union ist und im Falle einer Betriebsverlängerung über das Jahr 2033 hinaus das älteste in Betrieb befindliche Kernkraftwerk sein wird, ist zu beschreiben.
  • Die regulatorischen Anforderungen an einen weiteren Betrieb über das Jahr 2033 sollten dargestellt werden. Hier soll auch dargestellt werden, inwieweit das Regelwerk dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.
  • Aufgrund der bereits erfolgten langen Betriebsdauer der Anlage sollen Nachweise zum sicheren Weiterbetrieb, insbesondere zu sicherheitsrelevanten Komponenten, wie Reaktordruckgefäß, Primärkreisleitungen, Dampferzeugern, Containment etc.- in der UVE dargestellt werden. Diese Nachweise sollen auch Bezug auf die in der UVP zu untersuchenden Szenarien (10, 20 Jahre oder unbefristeter Weiterbetrieb) zu nehmen.
  • Weiters sollte in der UVE erläutert werden, welche Störfälle bei den vorgesehenen Betriebserweiterungen in der Anlage denkbar sind und welche Maßnahmen jeweils zu ergreifen sind, um den Austritt von Radioaktivität so gering wie möglich zu halten.
  • Die Unfallanalysen sollen so durchgeführt und beschrieben werden, dass nachvollziehbar überprüft werden kann, ob bzw. in welchem Ausmaß Unfälle zu Freisetzungen führen können, die das Staatsgebiet Österreichs kontaminieren könnten.