Flächeninanspruchnahme vs. Versiegelung: Was ist der Unterschied?
Fragen und Antworten
Eine Wiese wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und gilt plötzlich als in Anspruch genommen. Wieso ist das so?
Eine Fläche gilt als „in Anspruch genommen“, sobald sie für Landwirtschaft oder Natur nicht mehr verfügbar ist, auch wenn sie nicht komplett bebaut oder versiegelt ist.
Beim Beispiel des Flugplatzes Wiener Neustadt sorgte diese Änderung für Verwirrung. Wir klären auf!

Die vormals landwirtschaftlich genutzte Wiese wird – nachdem sie jetzt nicht mehr landwirtschaftliche genutzt wird – als „Siedlungsfläche außerhalb der Baulandwidmung“ geführt und zählt somit zur Flächeninanspruchnahme – nicht jedoch zur Bodenversiegelung - ähnlich der Einstufung der Rasenflächen von Freizeiteinrichtungen, wie Golf- oder Fußballplätzen.
Was genau der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen ist, erklären wir im Folgenden.