UVP-Verfahren KKW Olkiluoto 1&2 Betriebsverlängerung

Für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftanlagen Olkiluoto 1 + 2 inklusive einer möglichen Erhöhung der thermischen Leistung wird in Finnland eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (UVP-Gesetz 252/2017, UVP Verordnung 277/2017) durchgeführt.

Fachstellungnahme zum Verfahrensteil Scoping UVP-Verfahren KKW Olkiluoto 1&2 Betriebsverlängerung April 2024

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen und damit einhergehend zu folgenden Inhalten welche im UVP Bericht thematisiert werden sollten:

Alternativen
  • Der UVP Bericht sollte für jede Alternative (Null-Option, Laufzeitverlängerung-Option, Leistungssteigerung-Option) eine ausführliche Beschreibung der technischen Grundlagen, der Sicherheitsbewertung, der Folgenabschätzungen sowie der Grundlagen und Kriterien, die zur Bewertung der in Betracht gezogenen Alternativen herangezogen werden beinhalten. 
Laufzeitverlängerung auf 70 bzw. 80 Jahre
  • Das Konzept, wie der Betreiber TVO mit den technischen Herausforderungen des Alterungsmanagements umgehen wird, einschließlich der Auflistung der zu ergreifenden Maßnahmen, muss erläutert werden;
  • Das Konzept für die Erfüllung der von der STUK festgelegten gesetzlichen Anforderungen für die Verlängerung der Lebensdauer über 60 Jahre hinaus ist vorzulegen;
  • Im UVP-Bericht ist darzulegen, wie das Sicherheitsniveau für die Laufzeitverlängerung gewährleistet, dass die Blöcke 1 und 2 von Olkiluoto die für neue Reaktoren festgelegten Sicherheitsziele erreichen (und daran gemessen werden);
Leistungserhöhung auf bis zu 970MWe
  • Das Konzept für die Leistungserhöhung, Änderungen des Brennstoff-, Kerndesigns oder des Abbrandmanagements;
  • Eine Erörterung der Sicherheitsverbesserung und des sich daraus ergebenden Sicherheitsniveaus im Hinblick auf die Sicherheitsziele neuer Reaktoren für den Fall einer Laufzeitverlängerung von 10 bzw. 20 Jahren;
  • Auswirkungen der Leistungserhöhung auf die Strukturen, Systeme und Komponenten des Kraftwerks, im Hinblick auf die Effekte der Verlängerung der Lebensdauer und dem Alterungsmanagement.
Externe Risiken 
  • Bewertung von extremen Wetterbedingungen sowie des Meerwasseranstiegs bzw. lokalen Überschwemmungen unter Berücksichtigung des Klimawandels und der Tatsache, dass Olkiluoto 1 und 2 bis zum Jahr 2058 in Betrieb sein können;
  • Darstellung und Bewertung der durch Menschen verursachten externen Ereignissen wie Flugzeugabstürzen, Terrorismus oder Sabotage, einschließlich Insider-Ereignissen und Terroranschlägen;
  • Umfassende Betrachtung möglicher Auswirkungen von Militäraktionen gegen den Standort Olkiluoto und seine Einrichtungen;
  • Bewertung von Kombinationen von externen Ereignissen, einschließlich der Berücksichtigung mehrerer Anlagen am Standort;
  • Analyse der möglichen Ereignisse, die mehrere Blöcke am Standort betreffen, mit Blick auf den radiologischen Freisetzungsquellenterm.
Grenzüberschreitende Auswirkungen
  • Liste der Unfälle und Störfälle, die zur Ermittlung des Quellterms analysiert wurden;
  • Detaillierte Beschreibung der Szenarien schwerer Unfälle und ihrer Abläufe sowie die daraus resultierenden geschätzten Quellterme für jedes dieser Szenarien (nicht nur Cäsium 137, sondern auch andere für die grenzüberschreitenden Auswirkungen relevante Radionuklide);
  • Ausführliche Darstellung der Ausbreitungsmodelle, einschließlich der verwendeten Wetterparameter;

Fachstellungnahme:Environmental impact assessment for the life extension and uprating thermal power of Olkiluoto units 1 & 2

Verfahrensteil Scoping

Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der ersten Phase (Abgrenzung des Untersuchungsrahmens).

Die zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung.

Projektwerberin ist Teollisuuden Voima Oyi, Olkiluoto, FI-27160 Eurajoki.

Finnland hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL das Programm der Umweltverträglichkeitsprüfung (EN) mit einer Zusammenfassung (DE) übermittelt.

Die Unterlagen liegen vom 1. Februar bis 29. März 2024 bei dem Ämtern der Landesregierungen auf. 

In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. 

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an Finnland weitergeleitet.

Seitens des Umweltbundesamtes wird eine Fachstellungnahme im Auftrag dem BMK erstellt werden.