Energiepolitik Polen 2040

Für die Polnische Energiepolitik bis 2040 (PEP 2040) wird eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach polnischem Recht durchgeführt.

Das Ministerium für Staatliche Vermögenswerte erstellte den Entwurf der Energiepolitik bis 2040 und führt eine SUP durch.

Beschlussfassung der Polnischen Energiepolitik bis 20240 (April 2021)

Am 26. April 2021 hat die Republik Polen im Rahmen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens Österreich folgende Unterlagen übermittelt:

die Polnische Energiepolitik bis 2040 (PEP 2040) sowie eine  Zusammenfassung derselben,  die Schlussfolgerungen aus den Prognosen für den Energiesektor (Anhang 2 zum PEP 2040),  die Zusammenfassung der öffentlichen Konsultationen, die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung durchgeführt werden und eine Liste der Fragen und Empfehlungen, die in der grenzüberschreitenden Konsultation mit der österreichischen Partei eingereicht wurden, sowie die Antworten der polnischen Partei.

relevante Dokumente

Polnische Energiepolitik bis 2040 (PEP 2040)

Zusammenfassung

Schlußfolgerungen (Anhang 2 zum PEP 2040)

Zusammenfassung der durchgeführten Konsultationen

Fragen, Empfehlungen und Antworten aus den österr.- polnischen Konsultationen

Konsultationsbericht und abschließende Fachstellungnahme (Mai 2020)

Die abschließende Fachstellungnahme (Mai 2020) kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Mögliche Reaktortypen inklusive Hochtemperaturreaktoren (HTR)

Der Bau und die Inbetriebnahme von insgesamt sechs Reaktorblöcken soll zwischen 2024 und 2043 erfolgen. Bisher ist nicht bekannt, welcher Reaktortyp bzw. Reaktortypen in Polen errichtet werden sollen. Die Auswahl der Technologie und des Generalunternehmers für das erste Kernkraftwerk soll 2021 erfolgen. Laut dem polnischen Klimaministerium sei das HTR-Programm in Polen nicht so konkret, dass weitere Informationen übermittelt werden können. Eine endgültige Entscheidung zu Gunsten des HTR-Programms sei noch nicht getroffen.

  •  Entsorgungsnachweis

Für einen Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle müsste belegt werden, dass ausreichende Zwischen- und Endlagerkapazitäten rechtzeitig zur Verfügung stehen werden. Dies ist derzeit nicht der Fall.

  • Vorgeschlagene Standorte, Stör- und Unfälle ohne Einwirkungen Dritter

Laut polnischem Klimaministerium (2020) basiert das neue Atomgesetz aus 2019 auf Anforderungen der WENRA und IAEO. Ein Ende 2019 veröffentlichtes WENRA Dokument legt fest, wie der praktische Ausschluss eines derartigen schweren Unfalls nachgewiesen werden sollte. Dieses Dokument sowie andere aktuelle Sicherheitsanforderungen der WENRA sollten in das kerntechnische Regelwerk in Polen übernommen werden. Dies ist bisher nicht der Fall.

  • Grenzüberschreitende Auswirkungen

Im Umweltbericht wird darauf Bezug genommen, dass bereits in der SUP zum Polnischen Programm für die Kernenergie keine grenzüberschreitenden Auswirkungen der Kernkraftwerke feststellbar waren. Die damalige Analyse wird auch für die Umweltprüfung zum PEP 2040 als ausreichend angesehen. Diese Feststellung ist unzutreffend. Zum einen haben sich im letzten Jahrzehnt (insbesondere durch den Unfall in Fukushima und die nachfolgenden Analysen) die Bewertung von Sicherheit und Risiken von Kernkraftwerken verändert. Zum anderen waren bereits damals die Analysen nicht ausreichend, um eine mögliche Betroffenheit Österreichs zu bewerten.

Konsultationsbericht und abschließende Fachstellungnahme (Mai 2020)

Gemäß Artikel 10 des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention), bzw. gemäß Artikel 7 der Richtlinie (2001/42/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL), notifizierte Polen der Republik Österreich die Erstellung der Energiepolitik bis 2040 und übermittelte den Entwurf der Energiepolitik sowie Auszüge aus dem Umweltbericht, sowie eine detaillierte Analyse - jeweils in englischer und deutscher Sprache.

Da negative Auswirkungen auf Österreich bei der Umsetzung der Energiepolitik, vor allem in Hinblick auf den beabsichtigten Ausbau der Kernenergie nicht ausgeschlossen werden können, beteiligte sich Österreich am grenzüberschreitenden Verfahren gemäß Art. 10 SUP Protokoll bzw. Art. 7 SUP Richtlinie.

Für die  Polnische Energiepolitik 2040, den Umweltbericht und die Analyse wurde in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Unterlagen lagen vom 22. Jänner 2020 bis einschließlich 11. Februar 2020 im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, nunmehr Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf, und konnten in dieser Zeit von allen interessierten BürgerInnen von Montag bis Freitag während der Amtsstunden, zwischen 8:00 und 15:00 Uhr, eingesehen werden.

Zum Vorhaben konnte jedermann während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an das Ministerium richten. Sämtliche Stellungnahmen werden an die polnische Behörde weitergeleitet und sind von dieser im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde ein Gutachten (Februar 2020) sowie nach schriftlicher Konsultation mit Polen eine abschließende Fachstellungnahme inklusive Konsultationsbericht (Mai 2020) erarbeitet.

Image Energiewende

Schlussfolgerungen aus der Fachstellungnahme (Februar 2020)

Das Gutachten kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Mögliche Reaktortypen inklusive Hochtemperaturreaktoren (HTR)

Der Bau und die Inbetriebnahme von insgesamt sechs Reaktorblöcken soll zwischen 2024 und 2043 erfolgen. Der erste Block soll bis 2033 in Betrieb gehen, und dann sollen nach und nach alle zwei bis drei Jahre die fünf weiteren Blöcke folgen. Bisher ist nicht bekannt, welcher Reaktortyp bzw. Reaktortypen in Polen errichtet werden sollen. Die Auswahl der Technologie und des Generalunternehmers für das erste Kernkraftwerk soll 2021 erfolgen. Neu im Vergleich zum Polnischen Programm für Kernenergie  ist der geplante Bau von Hochtemperaturreaktoren. Zwischen 2020 und 2025 sollen die Genehmigung und der Bau eines 10-MWth-Versuchsreaktors erfolgen. Von 2026 bis 2031 ist der Bau des ersten kommerziellen HTR (165 MWth) geplant.  Das ist bemerkenswert, da außer Polen kein Land ein besonderes Interesse an der Errichtung von HTR hat.

  • Entsorgungsnachweis

Für einen Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle müsste belegt werden, dass ausreichende Zwischen- und Endlagerkapazitäten rechtzeitig zur Verfügung stehen werden. Dies ist derzeit nicht der Fall.

  • Vorgeschlagene Standorte, Stör- und Unfälle ohne Einwirkungen Dritter

Laut PEP 2040 gewährleisten aktuelle Technologien (Generation III und III+) und strenge globale Standards für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz den sicheren Betrieb eines Kernkraftwerks. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die internationalen Anforderungen in das nationale Regelwerk in Polen übernommen werden. In Bezug auf das HTR-Programm ist festzustellen, dass es weltweit bislang kein entsprechendes Regelwerk hierfür gibt.

  • Stör- und Unfälle mit Einwirkungen Dritter

Einwirkungen Dritter (Terrorangriffe oder Sabotagehandlungen) auf Kernkraftwerke können erhebliche Auswirkungen auch für Nachbarstaaten haben. Derartige Ereignisse werden in den SUP-Dokumenten nicht erwähnt.

  • Grenzüberschreitende Auswirkungen

Im Umweltbericht wird darauf Bezug genommen, dass bereits in der SUP zum Polnischen Programm für die Kernenergie  keine grenzüberschreitenden Auswirkungen der Kernkraftwerke feststellbar waren. Die damalige Analyse wird auch für die Umweltprüfung zum PEP 2040 als ausreichend angesehen. Diese Feststellung ist unzutreffend. Zum einen haben sich im letzten Jahrzehnt (insbesondere durch den Unfall in Fukushima und die nachfolgenden Analysen) die Bewertung von Sicherheit und Risiken von Kernkraftwerken verändert. Zum anderen waren bereits damals die Analysen nicht ausreichend, um eine mögliche Betroffenheit Österreichs zu bewerten.

Fachstellungnahme (Februar 2020)