UVP KKW Khmelnitsky 3 & 4

Umweltschutzbewilligung

UVP-Bescheid

Konsultationsbericht UVP KKW Khmelnitzky 3 & 4

Zur Bewertung des 2019 vorgelegten UVP-Berichts wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Fachstellungnahme beauftragt. Konsultationsgespräche mit der Ukraine fanden am 13.6.2019 in Wien statt um die offenen Fragen zu erörtern. Die abschließende Fachstellungnahme inklusive Konsultationsbericht beinhaltet die ukrainischen Antworten auf diese Fragen, ihre Bewertung und die daraus abgeleiteten abschließenden Empfehlungen:

  • Die UVP-Unterlagen zeigen auf, dass die Standortprüfung den aktuellen internationalen Anforderungen nicht entspricht, weil die zitierten internationalen Anforderungen veraltet sind.
  • Angesichts der breiten Zustimmung auf europäischer und internationaler Ebene, wonach „Kraftwerke mit Bauverzögerungen“, wie das KKW Khmelnitzky 3&4, als bestehende Kraftwerke“ betrachtet werden können, geht diese Fachstellungnahme vom Konzept der vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen aus.
  • Für die Fertigstellung von KhNPP-3&4 sollen die bereits in den 1980er Jahren errichteten Gebäude und Strukturen verwendet werden. Generell ist festzuhalten, dass keine überzeugenden Beweise vorliegen, wonach die bestehenden Gebäude, Konstruktionen und Anlagen in einem Zustand wären, der eine Mindestbetriebsdauer von 50 Jahren garantieren würde.
  • Die UVP-Dokumente beinhalten keine Informationen über die Widerstandsfähigkeit von KhNPP-3&4 gegenüber externen Einwirkungen. Die Untersuchung der vor 20 bis 30 Jahren gelieferten Komponenten läuft zurzeit. Einige Komponenten sind materialbedingt und technologisch obsolet und können nicht verwendet werden.
  • Die aktuell geltenden internationalen Anforderungen an neue Kernkraftwerke (IAEA 2012 und WENRA 2013) fordern den praktischen Ausschluss von Unfallsequenzen mit frühen oder großen Freisetzungen. Das Konzept des „praktischen Ausschlusses“ von frühen oder großen Freisetzungen wird in den UVP-Unterlagen für KhNPP-3&4 nicht genannt.  Auch in diesem Fall liegt kein ausreichender Nachweis vor, dass alle vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen für den „praktischen Ausschluss” unternommen wurden.
  • Eine systematische Analyse der Auslegungsstörfälle (DBA) und Auslegungsstörfall überschreitenden Unfälle (BDBA) wird in den UVP-Unterlagen nicht präsentiert. Der betrachtete BDBA ist ein Kühlmittelverlustunfall mit dem Versagen der aktiven Systeme für die Kernnotkühlung und das Sprinklersystem. Dieser BDBA stellt nicht das Worst Case Szenario dar.
  • Noch bedeutender ist, dass schwere Unfälle mit deutlich höheren Freisetzungen als in den UVP-Unterlagen angenommen, für KhNPP-3&4 nicht ausgeschlossen werden können.
  • Eingriffe Dritter (Terrorangriffe und Sabotage) können erhebliche Auswirkungen auf Nuklearanlagen haben und somit auch auf KhNPP-3&4 in der Ukraine. Dennoch werden diese in den UVP-Unterlagen für KhNPP-3&4 nicht angeführt.

Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht

Präsentationen, die im Rahmen der Bilateralen Konsultation vorgestellt wurden (in Bezug auf die in der Fachstellungnahme angeführten offenen Fragen):

Einleitung

Zu Frage 1

Zu Fragen 2, 3 und 5

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Öffentliche Erörterung KKW Khmelnitzky 3&4

Für die Errichtung der Blöcke 3 und 4 am Standort des KKW Khmelnitsky wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht mit Beteiligung Österreichs durchgeführt. Projektwerberin ist die State Enterprise National Nuclear Energy Generating Company Energoatom, 3 Vetrova Street, Kyiv 01032, Ukraine.

In Österreich wurde am 13.Juni 2019 zwischen 16:30 und 22 Uhr eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der jede Person teilnehmen konnte, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern konnte.

Aufnahmeprotokoll der Anhörung

In deutscher Sprache

Teil 1

Teil 2

In ukrainischer Sprache

Teil 1

Teil 2

Präsentation zur Anhörung

Umweltverträglichkeitsprüfung KKW Khmelnitzky 3&4 Verfahren 2019

Österreich beteiligt sich seit 2011 am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren gemäß UNECE Espoo Konvention zur Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke (Blöcke 3 und 4) auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Khmelnitsky  (Ukraine).

Im Jahre 2015 wurde das Verfahren aufgrund der damaligen politischen Entwicklung unterbrochen. Im April 2017 wurde Österreich informiert, dass das grenzüberschreitende UVP-Verfahren weitergeführt wird.

Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) im Frühjahr 2019 Unterlagen für die Errichtung der Blöcke 3 und 4 am Standort des KKW Khmelnitsky übermittelt.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs weiter durchgeführt.

Projektwerberin ist die

State Enterprise National Nuclear Energy Generating Company - Energoatom, 3 Vetrova Street, Kyiv 01032, Ukraine. 

Die Genehmigungsbehörde ist das ukrainische Ministerium für Treibstoffe und Energie.

Die Unterlagen umfassen die Erklärung über die Weiterführung des Espoo Verfahrens (EN), die aktualisierte Information zum Bau des KKW Khmelnitsky 3 +4 (Englisch) und den Umweltbericht  (Ukrainisch-Landessprache) inklusive des Kapitel 14 des Umweltberichts (Englisch). Teile des Umweltberichts sind in Deutsch verfügbar.

Diese Unterlagen lagen von 28. März bis einschließlich 9. Mai 2019 während der Amtsstunden bei dem Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die eingelangten Stellungnahmen wurden an die Ukraine übermittelt.

Das Umweltbundesamt wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus beauftragt, die Erstellung einer Fachstellungnahme zu koordinieren. Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlußfolgerungen:

  • Der Großteil der UVP-Unterlagen aus dem Jahre 2013 blieb unverändert, mit der Ausnahme der Unterlagen zu dem jüngst ausgewählten Reaktortyp WWER 100/V-320.
  • Laut Espoo-Konvention ist eine Beschreibung und Prüfung vernünftiger Alternativen wie auch der Nullvariante in der UVP-Dokumentation zu betrachten. Diesbezüglich ist die Information in der UVP-Dokumentation unzureichend.

  • Die UVP-Dokumentation beinhaltet keine Information über die wichtige Frage der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen aus dem KNPP-3&4.

  • Für die Fertigstellung von KNPP-3&4 sollen die bereits in den 1980er Jahren errichteten Gebäude und Strukturen verwendet werden. Über den aktuellen Zustand der existierenden Gebäude, Strukturen und Anlagen gibt es in der UVP keine Angaben.

  • Ein Programm zum Alterungsmanagement (AMP) ist nicht genannt, obwohl die Alterung der über 30 Jahre alten Konstruktionen, Gebäude und Anlagen bereits ohne Betriebslast eine offene Frage darstellt.

  • Die UVP-Unterlagen zeigen auf, dass die Standortprüfung den aktuellen internationalen Anforderungen nicht entspricht, weil die zitierten internationalen Anforderungen veraltet sind.

  • Die UVP-Dokumentation befasst sich mit keinem der bekannten Sicherheitsprobleme der WWER-1000/V-320 Reaktoren.

  • Die aktuell geltenden internationalen Anforderungen an neue Kernkraftwerke (IAEA 2012 und WENRA 2013) fordern den praktischen Ausschluss von Unfallabfolgen mit frühen oder großen Freisetzungen. Das Konzept des „praktischen Ausschlusses“ von frühen oder großen Freisetzungen wird in den UVP-Unterlagen für KNPP-3&4 nicht genannt.

  • Eine systematische Analyse der Auslegungsstörfälle (DBA) und auslegungs-störfallüberschreitenden Unfälle (BDBA) wird in den UVP-Unterlagen nicht präsentiert.

  • Auch wenn die Wahrscheinlichkeit unter einem bestimmten Wert liegt, können schwere Unfälle mit deutlich höheren Freisetzungen als in den UVP-Unterlagen angenommen nicht ausgeschlossen werden.

Verfahrensrelevante Unterlagen - 2019

In Englisch:

Ministry of Energy and Coal Industry of Ukraine: UPDATED INFORMATION KHMELNYTSKYI NPP - CONSTRUCTION OF NPP UNITS NO. 3 AND NO. 4 2017

Explanation of the continuation of the procedure for implementing the Espoo Convention provisions to the construction of power units No. 3 and No. 4 of Khmelnitsky NPP

OJSC "Kiev Scientific and Research Design-and-Engineering Institute “ENERGOPROEKT”State Enterprise National Nuclear Generating Company ENERGOATOM Khmelnytska NPP - FEASIBILITY STUDY OF THE POWER UNITS 3,4 CONSTRUCTION VOLUME 13 Environmental Impact Assessment Report (OVOS)PART 14 Assessment of the transboundary transfer consequences under normal and emergency conditions 2016

in Deutsch - Arbeitsübersetzungen:

Gründe für die Durchführung einer technisch-wirtschaftlichen Begründung

1.6 Verzeichnis und Kurzanalyse der vorangegangenen Abstimmungen und Expertisen, einschließlich öffentlicher Prüfung

2 Technische Daten des Kraftwerksblocks

2.2.9 Systeme zur Sammlung, Verarbeitung und Lagerung von RAA

2.9 Bewertung der radiologischen Bedeutung grenzüberschreitender Übertragungen

3.1. Strahlungsquellen bei Normalbetrieb und ihre Eigenschaften

3.5. Mögliche Störfälle und Havarien mit Umweltbelastung

Grundschema des Reaktorbereiches für die Kraftwerksblöcke Nr. 3 und 4 des Kernkraftwerks Khmelnitsky

Längsquerschnitt des Turbinen- und Entlüftungsbereiches

Bildlegenden zu Kapitel 13.18

In Ukrainisch/Russisch

Umweltbericht - Ukrainisch

Fachstellungnahme

Fachstellungnahme Österreich Mai 2019