Monitoring der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich
Fragen und Antworten
Aktuelle Zahlen und Fakten zu Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich
Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme in Österreich?
Die Flächeninanspruchnahme (FI) im Jahr 2025 beträgt 5.681 km2. Darunter werden Flächen verstanden, die durch menschliche Eingriffe für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs- und Ver- sowie Entsorgungszwecke verändert und/oder bebaut sind und damit für die land- und/oder forstwirtschaftliche Produktion und als natürlicher Lebensraum nicht mehr zur Verfügung stehen.
Von der FI entfallen 49,2% auf Siedlungsfläche im Bauland und 12% auf Siedlungsfläche ohne Baulandwidmung (das sind z.B. alte Gebäude außerhalb der Baulandwidmung, landwirtschaftliche Höfe sowie land- und forstwirtschaftliche Abstell- und Lagerflächen). 30% der beanspruchten Flächen werden für den Verkehr genutzt; dazu zählen Gemeinde-, Landes- sowie Bundesstraßen, Bahninfrastruktur und Flughäfen. Flächen zur Energiegewinnung (Freiflächen PV-Anlagen, Windräder) machen 0,2% der gesamten Flächeninanspruchnahme aus.

Etwas mehr als ein Drittel der gesamten Landesfläche ist Dauersiedlungsraum, 17,4% werden davon in Anspruch genommen. Betrachtet man die Gesamtfläche Österreichs, so beträgt die FI 6,8%.
Wie entwickelt sich die Flächeninanspruchnahme in Österreich, wie sehen die Trends aus?
Mit der Erfassung der Veränderungen von 2022 - 2025 wird erstmalig eine Quantifizierung von Veränderungen nach der neuen Methodik möglich.
In der Periode 2022 - 2025 wurden jeden Tag 6,5 ha Fläche neu in Anspruch genommen. Im Jahr ergibt das 2372,5 Hektar. Das entspricht ungefähr der doppelten Fläche des Wolfgangsees.
Haupttreiber innerhalb der neu beanspruchten Fläche sind Siedlungsflächen. Von 2022 - 2025 wurden 74% für Siedlungszwecke genutzt.
Eine stabile Bewertung, ob die Flächeninanspruchnahme langfristig abnimmt, ist Ende 2028 möglich, da mindestens zwei Veränderungszeiträume derselben Methode (1. Zeitraum: 2022 - 2025; 2. Zeitraum 2025 - 2028) erforderlich sind, um fundierte Aussagen treffen zu können.
Bis 2021 wurde vom Umweltbundesamt jährlich die Flächeninanspruchnahme und Versiegelung als quantitative Abschätzung auf Basis der Nutzungsinformation der digitalen Katastralmappe (DKM) berechnet (= alte Methode). Obwohl diese Methode nicht 1:1 mit dem deutlich präziseren ÖROK-Monitoring (= neue Methode) vergleichbar ist, zeigt sich auch im Vergleich der Auswertungen, dass sich die Zunahme der Flächeninanspruchnahme in den letzten 12 Jahren deutlich verlangsamt hat.

Wie entwickelt sich die Flächeninanspruchnahme in Relation zum Bevölkerungswachstum?
Eine Entkoppelung des Bevölkerungswachstums (+2,4%) von der Zunahme der Flächeninanspruchnahme (+1,3%) ist erkennbar. Dies liegt vor allem daran, dass der Zuwachs der Bevölkerung in bereits dichter besiedelten Städten erfolgt. Wien nimmt hierbei eine spezielle Stellung ein, da fast die Hälfte des österreichischen Bevölkerungsanstiegs zwischen 2022 und 2025 in Wien stattgefunden hat.
Wie sind die Werte der Flächeninanspruchnahme in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einzuordnen?
In einer Studie des deutschen Bundesamtes für Raumordnung wurde das Thema Flächeninanspruchnahme im Zeitraum 2000-2025 analysiert. Österreich liegt dabei auf dem 11. Platz innerhalb von 32 EU-Länderen (EU27 sowie Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Vereinigtes Königreich) und liegt damit auch im Bereich des generellen EU27-Mittelwertes. Spitzenreiter sind Litauen und Frankreich, Irland und Portugal.
Wie hoch ist die Versiegelung in Österreich?
Wenn der Boden mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt ist, spricht man von versiegelter Fläche als Teilmenge der Flächeninanspruchnahme. Zum Zeitpunkt 2022 sind 53% der in Anspruch genommenen Flächen Österreichs versiegelt, das sind 9,1% des Dauersiedlungsraumes und 3,5% der Landesfläche.
Die Berechnung der Versiegelung ist derzeit nur für das Jahr 2022 möglich, da nur die Auswertungsdaten der Periode 2020 - 2022 zur Verfügung stehen. Die Veränderungen der Versiegelung 2022 - 2025 werden voraussichtlich 2028 veröffentlicht.
Wie entwickelt sich die Baulandreserve in Österreich, wie sehen die Trends aus?
In der Periode 2022 – 2025 erfolgte eine Reduktion der Baulandreserven (gewidmetes, aber nicht bebautes Bauland) um ca. 23 km2. Aktuell verfügt Österreich über 631 km2 Baulandreserven. Dies entspricht 19,6% des gesamten Baulandes (3.213 km2). Diese Baulandreserven von 631 km² entsprechen ca. einem Viertel der Fläche Vorarlbergs.
Für die Periode 2022 - 2025 stellt sich folgendes Bild dar:
- Neubebauung: 4.800 ha
- Neuwidmung: 2.500 ha
- Reduktion Baulandreserve in Summe um – 2.300 ha
Die Reduktion der Baulandreserve erfolgte zu 85% durch Nutzung von vorher landwirtschaftlich genutzten baulandgewidmeten Flächen.
Methodische Aspekte
Auf welches Jahr beziehen sich die aktuellen Ergebnisse? In welchen Intervallen werden die Zahlen künftig berechnet?
Im Jahr 2022 wurde die Baseline zur Flächeninanspruchnahme 2022 veröffentlicht. Die Methode für die Erfassung von Veränderungen wurde im Laufe des Jahres 2024 entwickelt und plausibilisiert. Die erstmalige Veröffentlichung des 3-jährigen Veränderungsintervalls (2022 - 2025) für die Flächeninanspruchnahme erfolgte Anfang Dezember 2025.
Warum ändern sich rückwirkend auch Daten für 2022?
Das ÖROK-Monitoring berücksichtigt als „lernendes System“ sowohl Verbesserungen in den Datengrundlagen als auch neues Wissen. Vergangene Jahre, die mit älteren Methoden berechnet wurden, sind ohne Anpassungen nicht mehr mit den aktuellen Jahren vergleichbar. Daher wird immer die gesamte Zeitserie mit den verbesserten Methoden zurückgerechnet, um echte Veränderungen in hoher Qualität ermitteln zu können.
Auf welcher Ebene können die Ergebnisse dargestellt werden?
Die Flächeninanspruchnahme wird grundstücks- und parzellengenau berechnet. Die Veröffentlichung erfolgt mit statistischen Kennwerten (z.B. FI pro Einwohner:in) auf Bundesländer- und Bundesebene. Die Berechnung der Versiegelung erfolgt in einer Auflösung von 1 x 1 Meter. Die genauen GIS-Daten für die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung stehen als open government Daten zur Verfügung.
Warum wird seit 2022 eine neue Methode zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme genutzt?
Die nach der Methode bis 2021 berechneten Bodenzahlen beruhten ausschließlich auf statistischen (nicht räumlichen) Daten der Regionalinformation des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Die BEV-Datengrundlage (Nutzungsarten der digitalen Katastralmappe) wurde für rein steuerliche Zwecke (Grundsteuer) konzipiert, jedoch nie als Monitoringsystem für Veränderungen der Flächen angelegt. Deshalb war keine Verschneidung mit anderen Geodatensätzen (z.B. wertvollen landwirtschaftlichen Böden, Schutzgebieten etc.) möglich.
Was ist der Unterschied gegenüber der Methode bis 2021?
- Die neue Methode vereint alle aktuellen und österreichweit verfügbaren Behörden- und Fernerkundungsdaten. Erstmals werden alle relevanten Daten von Bund und Ländern zu Bodenbedeckung und Landnutzung herangezogen.
- Die neue Berechnungsmethode stellt eine wesentliche Verbesserung in der räumlichen und thematischen Genauigkeit dar. Die Ergebnisse liegen erstmals als grundstücksgenauer GIS-Datensatz vor und werden kartografisch auf Gemeinde-, Bezirks-, Bundesland- und Bundesebene dargestellt.
- Auch die Veränderungen zwischen den einzelnen Flächenkategorien (z.B. von landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungsflächen) können exakt ausgewiesen werden.
- Durch die regelmäßige Aktualisierung der Datenbasis liefert die Methode geeignete Zahlen für das künftige Monitoring.
- Die größten Unsicherheiten bestehen nach wie vor im Verkehrsmodul, da die flächige Abgrenzung im Verkehrsbereich nach wie vor auf der Abgrenzung der DKM basiert. Diese wird jedoch nur in großen Zeitabständen zum Bau von Straßen aktualisiert (5-10 Jahre Zeitverzögerung bei Großprojekten).
Worin liegt der größte Mehrwert der Methode seit 2022?
Der größte Mehrwert der neuen Methode liegt im Monitoring von Veränderungen, die erstmals räumlich explizit dargestellt werden können. Damit ist ganz klar erkennbar, wo und auch wann eine Änderung konkret stattgefunden hat. Das war bei der alten Methode, die nur auf statistischen Daten des BEV basierte, nicht möglich. Hier wurden Änderungen der Nutzungsinformation erst dann erkenntlich, wenn diese von den Vermessungsämtern in der digitalen Katastralmappe DKM eingetragen wurde. Diese Aktualisierungen erfolgten nicht systematisch und zeitlich verzögert.
Die seit 2022 angewandte Methode ist einzigartig in Europa, da erstmalig alle Daten der Verwaltung zu Bodenbedeckung und Landnutzung integrativ verwendet werden.
Auf welcher Datengrundlage beruht die neue Methode?
Die neue Methode vereint die besten und aktuellen österreichweit verfügbaren Behörden- und Fernerkundungsdaten, unter anderem:
- Gebäude (Digitales Landschaftsmodell)
- Adress- Gebäude und Wohnungsregister (AGWR)
- GIP – Graphenintegrations-Plattform (erlaubt eine akkurate Darstellung des öffentlichen Straßennetzes)
- INVEKOS (zur Feststellung landwirtschaftliche genutzter Flächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme gezählt werden)
- Waldkarte des Bundesforschungszentrums für Wald (zur Feststellung von Waldflächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme gezählt werden)
- aktuelle Gebietsnutzung (Digitales Landschaftsmodell)
- BEV Landcover (Bodenbedeckung aus Orthofotos)
- Aggregierte Flächenwidmungsdaten der Länder und Gemeinden
- COPERNICUS-Fernerkundungsprodukte (europäisches Programm)
- DKM-Nutzungsart (v.a. Verkehr)
Welche Ergebnisse liefert die neue Methode?
Die Ergebnisse der neuen Methode erlauben Rückschlüsse auf:
Flächeninanspruchnahme durch:
- Modul 10: Verkehrsflächen
- Modul 21: gewidmetes Bauland
- Modul 22: Flächen außerhalb des gewidmeten Baulandes
- Modul 30: Freizeit und Erholungsflächen
- Modul 40: Ver- und Entsorgungsflächen
- Modul 50: Energieflächen (Windkraft, PV)
Versiegelung:
- Differenzierung der o.a. Module in zwei Klassen:
- versiegelt
- unversiegelt
Innerhalb jedes Moduls werden weitere Kategorien (z.B. nach Straßentyp, bei Bauland nach Wohnnutzung versus Gewerbe-/Industrienutzung) unterschieden. Für jede Kategorie wird die Flächeninanspruchnahme erfasst und davon die versiegelte Fläche ermittelt. Aus den Rohdaten werden verschiedene Indikatoren berechnet (Flächeninanspruchnahme pro Einwohner:in, pro Dauersiedlungsraum, Anteil der Versiegelung in Prozent, Anteil der Baulandreserven etc.).
Was beinhaltet die neue Kategorie Freiflächen PV-Anlagen und Windkraftanlagen?
Die Freiflächen PV-Anlagen repräsentieren die (vielfach eingezäunte) Gesamtfläche von Anlagen mit Solarmodulen. Sofern im INVEKOS registrierte landwirtschaftliche Schläge zwischen den PV-Modulen vorhanden sind, werden diese aus der Flächeninanspruchnahme ausgespart.
Die Windkraftanlagen enthalten neben dem Betonfundament des Windrades auch die Zufahrten, sofern diese nicht ohnehin schon im Verkehrsmodul erfasst sind. Da die Windkraftanlagen in der „Luftfahrthindernisdatenbank“ registriert werden, sind Ausmaß, Verteilung und Aktualität dieser Anlagen sehr gut bekannt und genau wiedergegeben.
Was versteht man unter „Flächeninanspruchnahme von sonstigen Flächen“?
Bei diesen Flächen handelt es sich um:
- Freiflächen, die nicht Landwirtschaft oder Wald sind, vor allem: alpine Fels, Schotter- und Gletscherflächen, zumeist nicht im Dauersiedlungsraum
- Vereinzelte Flächen, die in der DKM nach der Methode bis 2021 noch als Verkehrs- oder Siedlungsflächen (Gärten, Lagerplätze, Manipulationsflächen, …) ausgewiesen wurden, für die sich nun aber keine Evidenz in der neuen Methode findet (Restfragmente von Verkehrswegen)
- Almwege
Wie unterscheiden sich die neue und alte Methode?
Die neue Methode verwendet die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungsdaten zu Landbedeckung und -nutzung, die als geographisch verortbare Information vorliegen. Die „alte“ Methode hat ausschließlich die statistische Information zu den Nutzungsdaten aus der Grundstücksdatenbank (DKM-digitale Katastralmappe) verwendet. Nach wie vor werden einzelne Elemente der DKM auch in der neuen Methode verwendet – mit den folgenden Einschränkungen:
- Nach der Methode bis 2021 („alte“ Methode) wurden Forststraßen in der der Digitalen Katastralmappe (DKM) Regionalinformation bis 2012 weitgehend als Straßen gekennzeichnet und der Flächeninanspruchnahme zugerechnet. Mit der Änderung der Benützungsarten-Nutzung-Verordnung wurden Forststraßen ab 2013 sukzessive dem Wald zugeordnet. Nach der neuen Methode werden alle Forststraßen separat erfasst und nicht der Flächeninanspruchnahme hinzugerechnet.
- Gärten wurden nach der Methode bis 2021 immer der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, auch wenn sie außerhalb der Baulandwidmung liegen. In der neuen Methode werden nur mehr Gärten, die unmittelbar an ein bebautes Grundstück angrenzen, der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, wenn sie sich außerhalb der Baulandwidmung befinden.
Bis (2020) ging man davon aus, dass 41% der in Anspruch genommenen Flächen versiegelt sind, jetzt ist der Versiegelungsgrad 53%. Warum weichen diese Werte so stark voneinander ab?
Die Versiegelung nach der Methode bis 2021 war mit 41% deutlich niedriger, da insbesondere Flächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme zählen, in dieser Methode mitberücksichtigt wurden. Dies betrifft beispielsweise Waldflächen im Eigentum von ASFINAG oder ÖBB, die trassenbegleitend als Objektschutzwald zur Straße bzw. Bahn gezählt wurden. In der neuen Methode sind diese Flächen jedoch nicht mehr Teil des „Verkehrssystems“, sondern Teil des Waldes.
Weiters wurden nach der Methode bis 2021 viele Forststraßen und begleitende Böschungen der Flächeninanspruchnahme zugerechnet. Nach der neuen Methode sind diese Forststraßen nicht mehr als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst. Da die Forststraßen generell einen geringeren Versiegelungsgrad aufweisen – aufgrund des hohen Anteils an Böschungsflächen – hat dies den Versiegelungsgrad nach der alten Methode gesenkt.
Gärten wurden nach der Methode bis 2021 immer der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, auch wenn sie außerhalb der Baulandwidmung lagen. Nach der neuen Methode werden nur mehr Gärten, die unmittelbar an ein bebautes Grundstück angrenzen der Flächeninanspruchnahme zugeordnet, wenn sie sich außerhalb der Baulandwidmung befinden. Durch den Wegfall dieser speziellen zu 100% unversiegelten Gartenflächen steigt der Versiegelungsgrad nach der neuen Methode statistisch an.
Werden Hausgärten oder Obstgärten zu den versiegelten Flächen gezählt?
NEIN, denn nur tatsächlich versiegelte Flächen werden auch als solche mitgezählt. Hausgärten bzw. Gartenflächen zählen aber sehr wohl zur Flächeninanspruchnahme, sofern keine landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet. Wenn Obstgärten als landwirtschaftliche Flächen geführt werden, zählen diese auch nicht zur Flächeninanspruchnahme. Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die landwirtschaftliche Nutzung eingestellt oder aufgegeben wird und diese Flächen in der DKM als „Hausgärten“ geführt werden, zählen sie zur Flächeninanspruchnahme, aber niemals zur Bodenversiegelung. Als versiegelt gilt nur, was auch tatsächlich versiegelt ist.
Warum werden zusätzlich zu den statistischen Daten auch Geodaten veröffentlicht?
Die Geodaten ermöglichen den Blick auf die räumliche Verteilung und konkrete Verortung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung. Daher sind sie eine ideale Ergänzung zu den statistischen Daten und helfen insbesondere bei räumlichen Analysen und Planungen.
Wodurch unterscheiden sich die Geodaten von den statistischen Daten?
Die statistischen Daten geben summierte Werte pro Verwaltungseinheit wieder. Die Geodaten geben die exakte räumliche Verortung wieder. Die Flächeninanspruchnahme wird auf Ebene von Grundstücken, die Bodenversiegelung sogar für jeden einzelnen Quadratmeter dargestellt.
Wie wurden die Geodaten erhoben?
Die Geodaten ergeben sich aus der modellbasierten Zusammenstellung von öffentlichen Verwaltungsdaten mit exaktem Raumbezug, die wiederum die einzelnen Elemente, wie Straßen, Gebäude, Verkehrsraum, Siedlungsflächen, Freizeitflächen und andere repräsentieren.
Welche Flächen sind in den Geodaten nicht enthalten?
Die Geodaten geben die Ausdehnung der Flächeninanspruchnahme wieder. Landwirtschaftsflächen, Wald, Gewässer oder alpine Hochlagen (ohne bauliche Nutzung) zählen nicht zur Flächeninanspruchnahme und werden nicht dargestellt.
Wer kann die Geodaten verwenden, für welche Anwendungen eignen sie sich?
Die Geodaten können mithilfe eines geografischen Informationssystems (GIS) verarbeitet werden. In erster Linie handelt es sich um Daten für Expert:innen zur Nutzung bei speziellen Anwendungen wie z.B. in Planungsprozessen.
Wo erhält man Ergebnisse auf Gemeindeebene?
Auf www.flaechendashboard.at werden Ergebnisse auf Bundesebene sowie für Gemeinden veröffentlicht, das Dashboard informiert umfassend über Flächeninanspruchnahme, Versieglung, hochwertige Böden und ermöglicht einen Vergleich von Gemeinden ähnlicher Struktur.
Was versteht man unter Siedlungsflächen und wie werden sie unterschieden?
Siedlungsflächen sind Flächen, die für Wohnen, Arbeiten, Bildung, Verwaltung oder gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Dazu zählen sowohl bebaute als auch teilweise bebaute oder unbebaute Grundstücke.
Man unterscheidet:
- Siedlungsflächen innerhalb des gewidmeten Baulandes: Grundstücke im Bauland, die nicht aktiv landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind.
- Siedlungsflächen außerhalb des gewidmeten Baulandes: Gebäude und dazugehörige Flächen außerhalb der Baulandwidmung, wie etwa Streusiedlungen, Bauernhöfe oder infrastrukturelle Anlagen (z. B. Kläranlagen, Kraftwerke).
Wie wird erhoben welche Flächen in Anspruch genommen und davon versiegelt sind?
Im Auftrag der ÖROK erhob das Umweltbundesamt die Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich 2022 nach einer neuen, bundesweit einheitlichen Methodik.
Die Methode seit 2022 vereint die besten und aktuellsten österreichweit verfügbaren Behörden- und Fernerkundungsdaten, unter anderem:
- Gebäude (Digitales Landschaftsmodell)
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)
- GIP – Graphenintegrations-Plattform (erlaubt eine akkurate Darstellung des öffentlichen Straßennetzes)
- INVEKOS (zur Feststellung landwirtschaftliche genutzter Flächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme gezählt werden)
- Waldkarte des Bundesforschungszentrums für Wald (zur Feststellung von Waldflächen, die nicht zur Flächeninanspruchnahme gezählt werden)
- aktuelle Gebietsnutzung (Digitales Landschaftsmodell)
- BEV Landcover (Bodenbedeckung aus Orthofotos)
- Aggregierte Flächenwidmungsdaten der Länder und Gemeinden
- COPERNICUS-Fernerkundungsprodukte (europäisches Programm)
- DKM-Nutzungsart (v.a. Verkehr)
Die Versiegelung wird aus einer Kombination von GIS-Vektordaten (Gebäude aus dem digitalen Landschaftsmodell (DLM), Parkplätze bzw. gepufferte GIP-Straßenachsen) sowie Fernerkundungsdaten (Orthofotoauswertung bzw. COPERNICUS-Satellitenbildprodukte) ermittelt.
Begriffsbestimmungen
Was ist der Unterschied zwischen Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung?
Flächeninanspruchnahme bedeutet, dass eine Fläche durch menschliche Nutzung oder bauliche Veränderungen nicht mehr für Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder als natürlicher Lebensraum zur Verfügung steht und für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs-, Ver- sowie Entsorgungszwecke genutzt werden. Dazu gehören bebaute Flächen ebenso wie unbebaute, aber genutzte Bereiche – zum Beispiel Parks, Sportplätze oder Straßenbegleitgrün.
Bodenversiegelung ist ein Teil der Flächeninanspruchnahme. Sie betrifft Flächen, die komplett mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht wie Asphalt, Beton oder Pflaster bedeckt sind. Versiegelte Flächen lassen weder Regenwasser in den Boden einsickern noch Luft hindurch.
Kurz gesagt:
Flächeninanspruchnahme = alle genutzten oder veränderten Flächen (bebaut, teilweise bebaut oder unbebaut)
Bodenversiegelung = vollständig versiegelte Flächen – immer Teil der Flächeninanspruchnahme, aber nicht umgekehrt
Was gehört zu den Verkehrsflächen?
Verkehrsflächen umfassen Straßen, befahrbare Wege (außer Forst- und Almstraßen), Schienenwege sowie zugehörige Flächen für den ruhenden Verkehr wie Parkplätze (sofern sie nicht als Bauland gewidmet sind) oder Bahnanlagen und Flughäfen.
Es wird weiter unterschieden in:
- Autobahnen und Schnellstraßen
- Landesstraßen (B + L)
- Gemeinde- und sonstige Straßen
- Schienenverkehrsflächen
- Flughäfen
Welche Flächen zählen als Freizeit- und Erholungsflächen?
Dazu gehören alle Flächen, die überwiegend der Freizeitgestaltung oder Erholung dienen. Beispiele sind Parkanlagen, Sportanlagen, Golfplätze oder Campingplätze.
Was fällt unter Ver- und Entsorgungsflächen?
Diese Kategorie umfasst Flächen, auf denen Infrastruktureinrichtungen für Versorgung oder Entsorgung betrieben werden. Dazu zählen Kläranlagen, Umspannwerke, Strommasten, Kraftwerke, Deponien sowie Abbauflächen – soweit sie nicht bereits als Teil der Siedlungsflächen erfasst sind.
Welcher Anteil des nutzbaren Raums in Österreich ist bereits bebaut oder anderweitig genutzt?
Der Anteil gibt an, wie viel vom Dauersiedlungsraum (das ist der für Landwirtschaft, Siedlungen und Verkehr verfügbare Raum) tatsächlich genutzt wird. Für Österreich insgesamt liegt der Anteil bei etwa 17,2%. Dieser Wert variiert allerdings stark zwischen den Bundesländern.
In Regionen mit vielen Bergen oder in Städten steht weniger nutzbarer Raum zur Verfügung, der dann intensiver genutzt wird. So ist in Wien bereits ein großer Teil des nutzbaren Raums in Anspruch genommen, während in Oberösterreich, Niederösterreich und dem Burgenland vergleichsweise weniger Raum genutzt ist.
Was ist eine Baulandreserve?
Unter Baulandreserven versteht man als Bauland gewidmete, aber noch nicht mit einem Hauptgebäude (Grundfläche >50 m2) bebaute Grundstücke. Die Baulandreserven werden, sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind, als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst, da aufgrund der Widmung eine wesentliche rechtliche Voraussetzung für eine bauliche Nutzung besteht.
Die Baulandreserven sind in der Landschaft dann klar ersichtlich, wenn es sich um die „klassischen“ Baulücken im bebauten Gebiet handelt. Im Falle von landwirtschaftlich genutzten Flächen sind sie „mit freiem Auge“ in der Landschaft nicht unmittelbar erkennbar, da nur die aktuelle Nutzung (= Landwirtschaft) sichtbar ist, nicht aber die Widmung als Bauland (planerischer Zustand, der von der aktuellen Nutzung abweichen kann).
Der Anteil an Flächen, die noch frei – etwa zum Hausbau – verfügbar sind, variiert nach Region und Gemeinde. In der steirischen Landeshauptstadt Graz liegt der Anteil des unbebauten Baulands, der sogenannten Baulandreserve, bei 15%, in Wien in der Inneren Stadt sind es noch 1%, in der Gemeinde Antau im Bezirk Mattersburg im ländlichen Burgenland liegt er bei 24%.
Was bedeutet Dauersiedlungsraum?
Der Dauersiedlungsraum bezeichnet den Teil der Landesfläche, der dauerhaft für Landwirtschaft, Siedlungen und Verkehrsanlagen nutzbar ist. Er wird als potenzieller Raum für Besiedlung verstanden. In Österreich macht der Dauersiedlungsraum rund 39% der Gesamtfläche aus (etwa 32.706 km²).