UVP-Verfahren KKW Fennovoima 2009-2010

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet. Die Ergebnisse einer Konsultationen wurden evaluiert und abschließende Empfehlungen an Finnland übermittelt.

Am 28. Jänner 2009 fand in Helsinki ein bilaterales Konsultationstreffen zwischen den VertreterInnen des finnischen Umweltministeriums, des finnischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, der finnischen Nuklearaufsichtsbehörde und der Betreibergesellschaft Fennovoima sowie dem österreichischen Lebensministerium, dem Umweltbundesamt, VertreterInnen der Bundesländer wie auch beigezogenen ExpertInnen statt. 

Die Ergebnisse der Konsultationen wurden evaluiert und abschließende Empfehlungen an Finnland übermittelt.

Das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (MEE) hat am 3. Juli 2009 die Erklärung der Kontaktbehörde zur Umweltverträglichkeitserklärung, sowie eine von  der Betreiberfirma Fennovoima vorzulegende Ergänzung zur Umweltverträglichkeitserklärung übermittelt. Das finnische UVP-Verfahren ist somit beendet.

Die Nachreichunterlagen wurden von österreichischen ExpertInnen begutachtet und eine entsprechende Fachstellungnahme erarbeitet, die den finnischen Behörden zugeleitet wurde.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Die wichtigsten Kritikpunkte:

  • Bei allen in der finnischen UVE angeführten Reaktortypen können Unfälle mit Containmentversagen nicht ausgeschlossen werden. Ausbreitungsrechnungen zeigen, dass sich schwere Unfälle von Generation III Reaktoren auch signifikant auf Österreich auswirken könnten. 
  • Die UVE beschreibt das vorgeschlagene geplante KKW als „black box“ und geht nicht auf spezifische Eigenschaften der vorgeschlagenen Reaktortypen ein. Fennovoima Oy wird sich erst nach der politischen Grundsatzentscheidung (Decision in Principle) für einen definitiven Reaktortyp entscheiden.
  • Das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in seiner Stellungnahme zum vorangehenden Scoping-Dokument verlangt, dass die Planungskriterien für die Sicherheit in der UVE dargestellt werden und die Einhaltung der Grenzwerte für unfallbedingte radioaktive Emissionen entsprechend den finnischen Vorschriften nachgewiesen werden. Diesen Vorgaben ist der Projektwerber Fennovoima Oy nicht nachgekommen.
  • Technische Beschreibungen und Ergebnisse von Sicherheitsanalysen (Eintrittswahrscheinlichkeit für Kernschmelzunfälle, Angaben zu Freisetzungen radioaktiver Substanzen) sind in finnischen UVP-Verfahren bislang nicht öffentlich zugänglich. Für eine abschließende Beurteilung sind diese Informationen jedoch notwendig.

Die nachfolgend aufgelisteten Dokumente lagen seitens der Länder von 5. Mai bis einschließlich 16. Juni 2008 auf. Allfällige Stellungnahmen waren schriftlich an die jeweilige Landesregierung zu richten. Anschließend wurden die Stellungnahmen an das finnische Umweltministerium weitergeleitet.

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

Umweltverträglichkeitserklärung (englisch)