Schutz von Tieren und Pflanzen

Zum Schutz von Pflanzen und Tieren gehört auch die Erhaltung ihrer Lebensräume.

Artenschutz umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen Vielfalt. Aufgabe des Artenschutzes ist es, für alle Arten Erhaltungs-, Rückzugs- und Ausbreitungsgebiete zu schaffen. Der Schutz der Lebensräume ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Artenschutz.

Foto Turteltaube

EU-Artenschutz

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie enthalten nicht nur Verpflichtungen zum Aufbau des "Natura 2000" Schutzgebietsnetzes, sondern auch Artenschutzbestimmungen, die für europaweit seltene oder gefährtete Arten im gesamten Gebiet des Mitgliedstaates gelten. Artenschutzrechtliche Verpflichtungen ergeben sich aus Art. 12 und 16 der FFH-Richtlinie hinsichtlich der für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelisteten Tierarten sowie für alle wildlebenden Vogelarten, die im jeweiligen Mitgliedsland beheimatet sind (Vogelschutzrichtlinie, Art. 5), also auch auf häufige und weit verbreitete Vogelarten. Diese Regelungen werden in Österreich durch die jeweiligen Artenschutzbestimmungen der Bundesländer umgesetzt.

Eckpunkte des Artenschutzes gemäß Vogelschutzrichtlinie (Art. 5) und FFH-Richtlinie (Art. 12)

  • Verbot des absichtlichen Tötens oder Fangens von Individuen bzw. des Vernichtens von Pflanzen.
  • Verbot der absichtlichen Störung von Arten, insbesondere während der besonders sensiblen Phasen im Lebenszyklus.
  • Verbot der absichtlichen Beschädigung, Zerstörung oder Entnahme von Eiern und Nestern aus der Natur.
  • Verbot der (unabsichtlichen und absichtlichen) Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (nur FFH-RL).
  • Verbot des Haltens nicht jagdbarer Arten (nur Vogelschutzrichtlinie)

Quelle: Suske, W. & T. Ellmauer. Natura 2000 und Artenschutz. Empfehlungen für die Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur. 2016. Asfinag, Wien.

Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie - 2021 (Europäische Kommission)

Schutz von Arten in Österreich

Der Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch die Naturschutzgesetze und Artenschutzverordnungen der Bundesländer sowie für manche wildlebende Tierarten (Säugetiere, Vögel, Fische, Muscheln) durch die jeweiligen bundländerspezifischen Jagd- und Fischereigesetze  geregelt.

Artenschutzverordnungen der Bundesländer:

Artenschutz - Land BurgenlandGeschützte Pflanzen, Pilze und Tiere in KärntenRechtliche Grundlagen für den Artenschutz - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Land Oberösterreich - Naturschutzrecht (land-oberoesterreich.gv.at)
Artenschutz - Land Salzburg
Geschützte Tiere und Pflanzen in der Steiermark und der EU-Verwaltung - Land Steiermark
Tiroler Naturschutzverordnung
Artenschutz (vorarlberg.at)
Geschützte Arten und Biotope in Wien

Biodiversity-Clearing House Mechanism (B-CHM)

Der B-CHM ist ein globales Informationsnetzwerk zum Thema Biodiversität, das seinen Ursprung im „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ nimmt. Österreich bietet zu diesem Thema ein nationales Internetportal mit umfangreichen Inhalten an.
Informationsplattform zur biologischen Vielfalt (B-CHM)

Global Biodiversity Information Facility (GBIF)

Die internationale GBIF-Initiative stellt Daten zur weltweiten Artenvielfalt online zur Verfügung. Das österreichische GBIF-Datenportal macht ca. 3,5 Millionen Fundpunkte zu über 40.000 Tier- und Pflanzenarten abrufbar, die großteils in Österreich heimisch sind. 
Global Biodiversity Information Facility Austria (GBIF-A)

Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen

Zum Schutz der Pflanzenvielfalt Europas verabschiedeten die Vertragsstaaten der Biodiveristätskonferenz die "Global Strategy for Plant Conservation" (GSPC). In der Strategie werden aber auch die nachhaltige Nutzung, der Vorteilsausgleich und der Aufbau fachlicher Kapazitäten mit berücksichtigt.
Global Strategy for Plant Conservation

Neobiota - Nicht-heimische Arten

Einschleppung, Einfuhr und Ausbringung gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten - ein international bedeutendes Thema.
Gebietsfremde Arten können durch Konkurrenz, Raubdruck und Übertragung von Krankheitserregern eine Bedrohung der ursprünglichen biologischen Vielfalt darstellen. 
Neobiota in Österreich. Der Einfluss nicht-heimischer Arten auf Gene, Arten und Ökosysteme

Endemische Arten - Arten, die nur in Österreich vorkommen

Endemiten sind aufgrund ihres kleinen Verbreitungsgebietes gegenüber Gefährdungen sehr anfällig. So kann die Zerstörung ihrer oft wenigen Vorkommen oder die drohenden Folgen der Klimaänderung rasch zum weltweiten Aussterben von Endemiten führen.

Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen 

Zur Ableitung von Naturschutzprioritäten wurden Arten aus insgesamt 19 Tiergruppen der aktuellen Roten Listen sowie die Lebensraumtypen des Anhang 1 der FFH-Richtlinie bewertet.

Download Studie, 2014 (Zoobodat)

OASIS - Österreichische Artenschutz Datenbank

Ist der Distelfalter in Österreich geschützt? Ist er als gefährdete Art in den Roten Listen zu finden? Dürfen Heilkräuter gesammelt werden? Diese und ähnliche Fragen beantwortet das österreichische Artenschutz-Informationssystem.
zur Datenabfrage

Globale Taxonomie Initiative

Die Globale Taxonomie Initiative (GTI) ist ein wichtigen Beitrag, um taxonomische Wissenslücken zu schließen. Die Initiative soll zur Beantwortung von Fragen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen beitragen.
Global Taxonomy Initiative