Kernkraftwerk Mühleberg

Ergänzung der Fachstellungnahme 2013

Im Jahr 2012 wurde vom Umweltbundesamt eine Fachstellungnahme zu sicherheitstechnischen Aspekten des Schweizer Kernkraftwerks Mühleberg veröffentlicht. In der vorliegenden Ergänzung der Fachstellungnahme werden die Ausführungen des Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorats zu den Empfehlungen bewertet.

In dieser Fachstellungnahme wurden vier Empfehlungen zu den standortbezogenen Risikopotenzialen und 22 Empfehlungen zum Bereich Anlagentechnik des Kernkraftwerkes erarbeitet.

Auf diese Empfehlungen hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI Ende 2012 in zwei veröffentlichten Stellungnahmen geantwortet. 

In der vorliegenden Ergänzung der Fachstellungnahme werden die Ausführungen des ENSI zu den Empfehlungen bewertet. Darüber hinaus werden seit der Veröffentlichung der Fachstellungnahme zusätzlich publizierte Unterlagen ausgewertet.

Bewertung der Stellungnahmen des ENSI zu den Empfehlungen der Fachstellungnahme

Die Bewertung der vom ENSI vorgebrachten Argumente ergibt:

Die vier Empfehlungen zum standortspezifischen Gefährdungspotenzial (Erdbeben, Überflutung) bleiben bestehen, darüber hinaus werden zwei weitere Empfehlungen unterbreitet.

Von den 22 Empfehlungen zur Anlagentechnik:

  • sind drei Empfehlungen erfüllt, eine Empfehlung entfällt; 
  • wurde dem Inhalt von fünf Empfehlungen Rechnung getragen;
  • werden sechs Empfehlungen modifiziert;
  • bestehen sieben Empfehlungen unverändert fort;

Zum Thema Instandhaltungskonzept für den Kernmantel werden drei zusätzliche Empfehlungen ausgearbeitet.

Abgleich mit Regelwerksanforderungen

Im Hinblick auf die Themenfelder "standortspezifisches Gefährdungspotenzial", "Anlagenauslegung" und "Anlagenbetrieb" erfolgt ein Abgleich mit den Anforderungen aus dem schweizerischen bzw. dem internationalen Regelwerk (z.B. IAEA Anforderungen). Es werden verschiedene Abweichungen von Regelwerksanforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Gefährdungen durch Staudammversagen, der gegenwärtigen Auslegung von Sicherheitssystemen und bezüglich einer ordnungsgemäßen Betriebsführung dargestellt.

Anlagenbetrieb

Auf Ersuchen des Schweizer Bundesrates hat die IAEA seit dem Jahr 2000 insgesamt drei OSART Reviews am Standort Mühleberg durchgeführt. Dabei handelt es sich um zwei OSART Reviews (in den Jahren 2000 und 2012) sowie ein „Follow Up Visit“ im Jahre 2002 - im Nachgang zur ersten OSART Mission im Jahr 2000. Untersuchungsgegenstand von OSART Missionen ist im Wesentlichen die Bewertung der Betriebsführung durch externe Fachleute. Insgesamt acht der im Jahr 2012 ermittelten Defizite werden ausführlich erläutert.

Aktualisierte Erdbebennachweise

Das ENSI hat nach den Ereignissen von Fukushima eine aktualisierte Nachweisführung zur Beherrschung eines Erdbebens gefordert. Vom KKM ist daraufhin u.a. ein Erdbebennachweis für die Reaktoranlage vorgelegt worden, den das ENSI in einem Prüfbericht beurteilt hat. Die Nachvollziehbarkeit der vom ENSI in dem Prüfbericht dargelegten Prüfschritte wird anhand folgender Aspekte bewertet:

  • Vom ENSI verwendete Bewertungsmaßstäbe
  • Nachvollziehbarkeit und Umfang der Überprüfungsmethodik 
  • Skalierung der Erdbebeneinwirkungen
  • Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Nachweise

In der aktuellen Fachstellungnahme wird dargestellt, dass sich aus den neuen Nachweisen und deren Bewertung durch das ENSI weitere offene Fragen ergeben. Spätestens mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Pegasos-Refinement-Studie sollte amtlich festgelegt werden, welchen Belastungen das KKW Mühleberg zu entsprechen hat.

Fachstellungnahme 2013:KKW Mühleberg Ergänzung der Fachstellungnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des ENSI und aktueller Entwicklungen

ENSI Stellungnahmen zur Fachstellungnahme KKW Mühleberg 2012

Das Eigenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat in zwei Stellungnahmen auf die Erkenntnisse aus der Fachstellungnahme des Umweltbundesamtes zum KKW Mühleberg geantwortet.

ENSI Stellungnahme vom September 2012 

ENSI Stellungnahme vom Dezember 2012

Fachstellungnahme zu sicherheitstechnischen Aspekten 2012

 Angesichts des Umstandes, dass im Frühjahr 2011 Informationen über den Zustand des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) bekannt wurden, die in der österreichischen Bevölkerung große Besorgnis auslösten, und darüberhinaus das KKM typengleich mit den Reaktoren in Fukushima Dai-ichi ist, hat das fachzuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Fachstellungnahme in Auftrag gegeben. Diese Studie stützt sich in der vorliegenden Fassung ausschließlich auf gegenwärtig öffentlich zugängliche Unterlagen. Besondere Aufmerksamkeit wurde den extern bedingten Gefährdungslagen wie Erdbeben, Hochwasser und kombinierten Szenarien gewidmet. Weiters enthält die Studie eine Zusammenstellung der Erkenntnisse aus den Ereignisabläufen am Standort Fukushima sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

In einem anlagentechnischen Teil werden die Themen zum Nachweisstand zur Beherrschung der äußeren Einwirkung wie Erdbeben und externe Überflutung, Ausfall der gesamten Wärmeabfuhr, Erhalt der Brennelementekühlung im Lagerbecken, elektrische Energieversorgung, Integrität des Kernmantels, Vermeidung von Wasserstoffexplosionen, Druckentlastung des Reaktordruckbehälters und Niederdruckeinspeisung mittels Notfallmaßnahmen sowie die Maßnahmen zur Vermeidung einer Reaktordruckbehälter-Überspeisung behandelt.

Ergänzend wurden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, die mögliche Auswirkungen von schweren Unfällen auf Österreich zusammenfassend darstellen und somit die Betroffenheit Österreichs unterstreichen.

Fachstellungnahme zu sicherheitstechnischen Aspekten des KKW MühlebergAnnex 1 
Annex 2 

Verfahren zum Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung

Das Gesuch und die miteingebrachten Unterlagen wurden am 13.6.2008 der Republik Österreich gemäß bilateralem Nuklearinformationsabkommen zugeleitet. Die österreichische Öffentlichkeit hatte unter Beachtung der Schweizer Fristen die Möglichkeit zum Gesuch schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Gesuchsunterlagen waren vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt.

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das einzige Kernkraftwerk der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung bis 31. Dezember 2012. Am 25. Januar 2005 hat die BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg vom 14. Dezember 1992 ersucht

Die nun erfolgte öffentliche Auflage erfolgte gemäß dem Urteil des Schweizer Bundesgerichtes vom 21. Januar 2008, in welchem Verfahrensfragen gerichtlich geklärt worden sind.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2009 über das anhängige Gesuch und allfällige Einsprachen entscheiden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Die Experten empfahlen folgende Schlussfolgerung:

"Das Dokument „Sicherheitstechnische Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsprüfung des Kernkraftwerk Mühleberg“ bietet keine technische Rechtfertigung einer Verlängerung der Betriebsfrist des Kernkraftwerks Mühleberg über den 31. Dezember 2012 hinaus."

Zudem wurde in der Fachstellungnahme u.a. auf folgende offene Fragen hingewiesen, die im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden sollten: 

  • Im Verfahren zum Gesuch auf unbeschränkte Betriebsbewilligung für das KKW Beznau II wurden quantitativ und qualitativ umfangreichere Unterlagen zur öffentlichen Auflage gebracht als im aktuellen Verfahren zum KKW Mühleberg. In beiden Fällen war bzw. ist über einen Antrag auf unbeschränkte Betriebsbewilligung zu entscheiden. Vor dem Hintergrund, dass das Kernkraftwerk Mühleberg mit Ende 2012 bereits 40 Jahre in Betrieb sein wird und somit die übliche Lebensdauer der Anlage erreicht haben wird, ist die Frage aufzuwerfen, warum nur ein einziger Bericht zu einer abgeschlossenen Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) zur öffentlichen Auflage gelangt? 

  • In der „Forderung PSÜ-10.2-1“ hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verlangt, dass das KKW Mühleberg die Sicherheitskonzepte für den rissbehafteten Kernmantel neu definiert. Außerdem wird verlangt, dass das KKW Mühleberg bis 2010 ein überarbeitetes Instandhaltungskonzept vorbereitet. Wird von der HSK erwartet, dass das KKW Mühleberg als „neues Sicherheitskonzept“ ausgleichende Maßnahmen vornimmt, um die Sicherheit zu garantieren, oder dass das Vorgehen für die Kernmantelinstandhaltung überarbeitet werden soll? 

  • In der HSK-„Forderung PSÜ-5.5-1“, wird verlangt, dass das KKW Mühleberg die Dokumentation im Bereich Alterungsüberwachung erweitert. Außerdem wird eine Beurteilung gefordert, um festzustellen, ob Methoden, Verfahren und Techniken für die Alterungsüberwachung geeignet und aussagefähig sind. Hat die HSK Bedenken in Bezug auf die Methoden, Verfahren und Techniken für die Altersüberwachung?

Zur Auflage gelangten folgende Dokumente:

Ergänzung des Gesuchs vom 02. November 2005 Gesuch der BKW FMB Energie AG vom 25. Januar 2005 um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks MühlebergEntscheid des Bundesrats vom 28. Oktober 1998  betreffend die Verlängerung der BetriebsbewilligungBetriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg vom 14. Dezember 1992

Sonstige Unterlagen:

Kundmachung des Bundesamtes für Energie vom 10.6.2008Urteil des Schweizer Bundesgerichtes vom 21.1.2008 Sicherheitstechnische Stellungnahme der Nuklearen Aufsichtsbehörde (HSK) vom November 2007 zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ)

Fachstellungnahme Juli 2008 

Links

Bundesamt für Energie
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)