UVP Ukraine KKW Lebensdauerverlängerungen 2021

Die Ukraine hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Zaporischie Blöcke 3-6 und für des KKW Südukraine übermittelt.

Projektwerberin ist die

National Nuclear Energy Generating Company, Energoatom,
34400, Varash,
Rivne oblast,
Ukraine.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.

Zuständige UVP-Behörde ist das

Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen,
st. Metropolitan Basil Lypkivskyi 35,
Kyiv 03035,
Ukraine.

Die Unterlagen umfassen Informationen zu den grenzüberschreitenden Auswirkungen und die Nicht-technische Zusammenfassungen in englischer Sprache.  Diese Unterlagen lagen vom 21. Juni 2021 bis einschließlich 30. Juli 2021 während der Amtsstunden in den Ämtern der jeweiligen Landesregierungen  zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.

Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an die Ukraine weiter geleitet werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurden zwei Fachstellungnahmen erarbeitet.

Fachstellungnahme betreffend UVP-Verfahren KKW Zaporoshe 3-6 Lebensdauerverlängerung (Juli 2021)

Die ukrainische Seite führt eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Espoo-Konvention für die Lebensdauerverlängerung des KKW Zaporoshe (ZNPP) durch. Österreich wurde von der Ukraine notifiziert und entschloss sich zur Beteiligung an dieser UVP. In Österreich war es der Öffentlichkeit möglich, den UVP-Bericht von 21. Juni bis 30. Juli 2021 einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Das Ziel der Beteiligung Österreichs am UVP-Verfahren ist die Minimierung oder sogar Eliminierung möglicher signifikanter negativer Auswirkungen auf Österreich, die von diesem Projekt ausgehen könnten.

ZNPP liegt am Dnepr auf der linken Uferseite des Wasserreservoirs Kakhovka. Der KKW-Standort mit seinen sechs in Betrieb befindlichen Reaktoren befindet sich in der Oblast (Verwaltungseinheit) Zaporoshe. Die Reaktoren wurden in den Jahren 1984 bis 1995 an das Netz genommen. Das KKW steht im Eigentum des Staatsunternehmens “National Nuclear Energy Generating Company Energoatom” (SE NNEGC), kurz Energoatom, SE ZNPP wiederum ist eine eigene Einheit von Energoatom.

Verfahrensaspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Während Österreich für eine UVP zur Lebensdauerverlängerung für die ZNPP Blöcke 3-6 notifiziert wurde, enthalten die zur Verfügung gestellten Dokumente vor allem Informationen zu den Blöcken 1 und 2 und für ZNPP als Ganzes. Es gilt zu klären, für welche Blöcke des ZNPP die UVP durchgeführt wird.
  • Laut der Espoo-Konvention ist sicherzustellen, dass die der Öffentlichkeit der betroffenen Vertragspartei gebotene Möglichkeit zur Beteiligung gleichwertig zu derjenigen der Öffentlichkeit der Ursprungspartei ist. Das war hier nicht der Fall, da nicht alle UVP-Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden und die ukrainische Öffentlichkeit mehr Unterlagen zur Einsicht erhalten hat.
  • Die UVP-Dokumente, die Österreich übermittelt wurden, sind mit 2015 datiert und spiegeln daher die Entwicklungen der letzten Jahre nicht wider und bedürfen einer Aktualisierung.
  • Die Genehmigungen für die Lebensdauerverlängerungen von ZNPP 1-5 wurden bereits vor Abschluss der grenzüberschreitenden UVP erteilt. Das widerspricht den Vorgaben der Espoo-Konvention, die die Durchführung einer UVP vor Erteilung der Genehmigung für eine geplante Aktivität vorsieht

Langzeitbetrieb von Reaktoren des Typs WWER-440

  • Obwohl Alterung der alten Strukturen, Systeme und Komponenten ein Sicherheitsproblem für die Blöcke des ZNPP darstellt, wird sie in den UVP-Unterlagen nicht angesprochen. Die UVP Unterlagen enthalten keine Informationen zum Alterungsmanagementprogramm (AMP).

Unfallanalysen

  • Die zur Verfügung gestellten UVP-Unterlagen enthalten Angaben zu Auslegungsstörfällen einschließlich Szenarien, Freisetzungen und deren Konsequenzen. Zu den auslegungs-überschreitenden Unfällen sind die Informationen jedoch eingeschränkt, weder mögliche Unfallszenarien oder Quellterme werden angeführt.
  • Soweit aus den zur Verfügung gestellten Dokumenten ersichtlich, bleibt auch weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Unfallszenarien sich in schwere Unfälle weiterentwickeln werden, die die Containmentintegrität gefährden und in eine große Freisetzung münden.

Grenzüberschreitende Folgen

  • Für ZNPP können schwere Unfälle mit Containmentversagen und Containment-Bypass mit deutlich höheren Freisetzungen als in den UVP-Unterlagen angenommen nicht ausgeschlossen werden. Solche Worst-Case Unfälle sollten in die Bewertung eingeschlossen werden, da ihre Auswirkungen weitreichend und lange anhaltend sein können und sogar Länder betroffen sein können, die wie Österreich nicht direkt an die Ukraine angrenzen.

Fachstellungnahme betreffend UVP-Verfahren KKW Südukraine Lebensdauerverlängerung (Juli 2021)

Die ukrainische Seite führt eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Espoo-Konvention für die Lebensdauerverlängerung des KKW Südukraine (SUNPP) durch. Österreich wurde von der Ukraine notifiziert und entschloss sich zur Beteiligung an dieser UVP. In Österreich war es der Öffentlichkeit möglich, den UVP-Bericht von 21. Juni bis 30. Juli 2021 einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Das Ziel der Beteiligung Österreichs am UVP-Verfahren ist die Minimierung oder sogar Eliminierung möglicher signifikanter negativer Auswirkungen auf Österreich, die von diesem Projekt ausgehen könnten.

SUNPP liegt am Südlichen Bug in der Oblast (Verwaltungseinheit) Mykolajiw. An diesem Kernkraftwerksstandort sind drei WWER-1000 Reaktoren in Betrieb. Die Reaktoren gingen zwischen 1982 und 1989 ans Netz.

Das KKW steht im Eigentum des Staatsunternehmens “National Nuclear Energy Generating Company Energoatom” (SE NNEGC), kurz Energoatom. SE SUNPP wiederum ist eine eigene Einheit von Energoatom.

Verfahrensaspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Laut der Espoo-Konvention ist sicherzustellen, dass die der Öffentlichkeit der betroffenen Vertragspartei gebotene Möglichkeit zur Beteiligung gleichwertig zu derjenigen der Öffentlichkeit der Ursprungspartei ist. Das war hier nicht der Fall, da nicht alle UVP-Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden und die ukrainische Öffentlichkeit mehr Unterlagen zur Einsicht erhalten hat.
  • Die UVP-Dokumente, die Österreich übermittelt wurden, sind mit 2015 datiert und spiegeln daher die Entwicklungen der letzten Jahre nicht wider und bedürfen einer Aktualisierung.
  • Die Genehmigungen für die Lebensdauerverlängerungen von SUNPP 1-3 wurden bereits vor Abschluss der grenzüberschreitenden UVP erteilt. Das widerspricht den Vorgaben der Espoo-Konvention, die die Durchführung einer UVP vor Erteilung der Genehmigung für eine geplante Aktivität vorsieht.

Abgebrannter Nuklearbrennstoff und radioaktive Abfälle

  • Während Kapazitäten für die abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle aus der Lebensdauerverlängerung bestehen oder in nächster Zukunft bestehen werden, ist es unklar, wo die hochaktiven Abfälle gelagert werden, die nach der Wiederaufbereitung aus Russland zurückgenommen werden müssen. Es wurden keine Angaben zur Endlagerung von abgebrannten Brennelementen und hochaktivem Abfall gemacht.

Langzeitbetrieb von Reaktoren des Typs WWER-440

  • Obwohl Alterung der 32, 35 und 39 Jahre alten Strukturen, Systeme und Komponenten ein Sicherheitsproblem für die Blöcke 1-3 des KKW Südukraine darstellt, wird sie in den UVP-Unterlagen nicht angesprochen. Die UVP Unterlagen enthalten keine Informationen zum Alterungsmanagementprogramm (AMP).

Unfallanalysen

  • Die zur Verfügung gestellten UVP-Unterlagen enthalten Angaben zu Auslegungsstörfällen einschließlich Szenarien, Freisetzungen und deren Konsequenzen. Zu den auslegungsüberschreitenden Unfällen sind die Informationen jedoch eingeschränkt, weder mögliche Unfallszenarien noch Quellterme werden angeführt.
  • Soweit aus den zur Verfügung gestellten Dokumenten ersichtlich, bleibt auch weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Unfallszenarien sich in schwere Unfälle weiterentwickeln werden, die die Containmentintegrität gefährden und in eine große Freisetzung münden.

Grenzüberschreitende Folgen

  • Für das KKW Südukraine können schwere Unfälle mit Containmentversagen und Containment-Bypass mit deutlich höheren Freisetzungen als in den UVP-Unterlagen angenommen nicht ausgeschlossen werden. Solche Worst-Case Unfälle sollten in die Bewertung eingeschlossen werden, da ihre Auswirkungen weitreichend und lange anhaltend sein können und sogar Länder betroffen sein können, die wie Österreich nicht direkt an die Ukraine angrenzen.