UVP KKW Doel 4 und KKW Tihange 3

Betriebsverlängerung 2023

Belgien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftwerksanlagen Doel 4 und Tihange 3 übermittelt.

Die zuständige UVP-Behörde ist das belgische Wirtschaftsministerium (Föderaler Öffentliche Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie). Projektwerberin ist die ENGIE Electrabel AG.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.

Die Unterlagen lagen bis einschließlich 31. Mai 2023 bei den Ämtern der Landesregierungen auf.

Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese wurden an Belgien weitergeleitet.

Ziel der österreichischen Beteiligung am UVP-Verfahren ist es, mögliche signifikante nachteilige Auswirkungen des Projekts auf Österreich zu minimieren oder zu verhindern.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Die Fachstellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklärung kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Beide Blöcke sollen im Jahr 2025 vorläufig stillgelegt werden und nach Durchführung von beabsichtigten Nachrüstungen, die jedoch aktuell noch nicht bekannt sind, binnen 2 Jahre wieder in Betrieb genommen werden. Beide Blöcke sollen dann weitere 10 Jahre in Betrieb gehalten bleiben.

  • Verfahren und Alternativen

Das Verfahren wurde nicht ausreichend beschrieben. So liegen derzeit keine Informationen zum Status der Anlagen vor – die Periodische Sicherheitsüberprüfung wurde noch nicht abgeschlossen, wenn überhaupt begonnen. Ob innerhalb der vorgesehenen zweijährigen Betriebspause die erforderlichen Nachrüstungen durchgeführt werden können, ist unklar. Daher sind die energiewirtschaftlichen Analysen insbesondere zu alternativen Lösungen zu hinterfragen.

  • Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und Alterungsmanagement

Für beide Anlagen sind sowohl PSÜ-Untersuchungen durchzuführen als auch ein Alterungsmanagement zu erstellen. Einschlägige Informationen sind dem UVP-Bericht nicht zu entnehmen. Laut einer Kommentierung des EUGH-Urteils zum Fall des KKW Doel 1&2 durch die Europäische Kommission sollte der UVP-Bericht die Ergebnisse aus den PSÜ-Verfahren und dem Alterungsmanagement enthalten, so Nachrüstungserfordernisse ermittelt werden. Da dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorliegt, ist eine Beurteilung aus der Sicht der nuklearen Sicherheit faktisch nicht möglich.

  • Grenzüberschreitende Auswirkungen

Im Rahmen der UVP wurden Berechnungen für einen Auslegungsstörfall und einen auslegungsüberschreitenden Unfall vorgelegt. Hierzu sind Nachfragen angebracht – auch vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Informationen aus PSÜ und Alterungsmanagement, wie auch aus der Sicht der untersuchten Unfallsequenzen und des verwendeten Ausbreitungsmodells. Eine potentielle Beeinträchtigung Österreichs im Falle eines auslegungsüberschreitenden Unfalls kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.