4. Periodische Sicherheitsüberprüfung Bugey 3

Die Laufzeiten von Kernkraftwerken (KKW) sind in Frankreich gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch finden alle 10 Jahre periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) statt. Durch eine vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (4. PSÜ) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreicht werden. 

Nach Abschluss der generischen Phase der 4. PSÜ  folgt die standort-spezifische Phase, bei der Anforderungen für jeden der 32 Reaktoren der französischen 900 MW-Kernkraftwerke erarbeitet werden.

März 2026: Fachstellungnahme
Jänner 2026: Notifikation Verfahren

Fachstellungnahme (März 2026)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.

Fachstellungnahme Bugey

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  1. Die 4. PSÜ stellt de facto die Genehmigung für den Betrieb über die ursprüngliche Auslegungsdauer von 40 Jahren hinaus dar und erfordert daher eine besonders detaillierte Betrachtung des Alterungsmanagements. Aus den UVP-Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, ob der Umfang des Alterungsmanagements im Vergleich zur 3. PSÜ umfassend erweitert wurde. Neue Erkenntnisse, insbesondere zur Spannungsrisskorrosion und zur unerwarteten Degradierung von Komponenten im Primär- und Hauptsekundärkreislauf, stellen das bestehende Alterungsmanagementkonzept in Frage. 

  2. Bei Erdbeben und seismischen Bodenbewegungen wird eine Abweichung von den WENRA-Referenzwerten festgestellt. Das Auslegungserdbeben für Bugey basiert auf einer deterministischen Analyse, was nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. 

  3. Der Standort Bugey liegt in einer tektonischen Struktur, die zahlreiche potenziell aktive Verwerfungen aufweist, die bei der Bewertung der Erdbebengefährdung nicht berücksichtigt wurden. Der ASNR wird empfohlen, spezielle paläoseismologische Bewertungen dieser Verwerfungen sowie eine aktuelle probabilistische Sicherheitsrisikobewertung gemäß den WENRA-Anforderungen unter Berücksichtigung paläoseismologischer Daten zu verlangen.

  4. Die Umsetzung des „Hardened Safety Core“ als Schutz vor externen Gefahren ist stark verzögert und erst für 2029 vorgesehen, obwohl die grundlegende Entscheidung bereits 2012 getroffen wurde. Dies deutet darauf hin, dass die angekündigten Umsetzungszeitpläne nicht den Anforderungen der WENRA entsprechen.

  5. Aspekte der Sicherung gegen Terroranschläge, Sabotageakte, Angriffe mit Drohnen und den gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeugs werden in den UVP-Unterlagen nur sehr allgemein und nicht nachvollziehbar behandelt.

  6. Für schwere Unfälle mit Kernschmelze fehlen ein systematischer Vergleich mit dem Sicherheitsniveau des EPR sowie eine transparente Darstellung, ob die geplanten Modifikationen ausreichen, um ein Versagen des Sicherheitsbehälters zu verhindern.

  7. In der Analyse der grenzüberschreitenden radiologischen Folgen fehlen technische Informationen wie Radionuklidinventare, Annahmen zum Quellterm, Freisetzungsanteile und eine detaillierte Methodik zur Ausbreitungsmodellierung.  Infolgedessen sind sowohl die Transparenz der Bewertung der radiologischen Auswirkungen als auch die Reproduzierbarkeit der Bewertungsergebnisse begrenzt. 

  8. Ergänzende Modellierungen zeigen, dass unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen grenzüberschreitende Bodenkontaminationen in Österreich oberhalb nationaler Schwellenwerte nicht ausgeschlossen werden können.

Notifikation (Jänner 2026)

Frankreich notifizierte die 4. Periodische Sicherheitsüberprüfung („Öffentliches Anhörungsverfahren über den 4. Bericht zur Sicherheitsüberprüfung“) des KKW Bugey 3, die als Laufzeitverlängerung gemäß UNECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen anzusehen ist.

Die zuständige Behörde ist das französische Département de l’Ain.
Projektwerberin ist die Électricité de France (EDF).

Frankreich übermittelte dazu in Deutsch das Dokument bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt, die mit dem Betrieb des Reaktors während der nächsten zehn Jahre verbunden sind, und die Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung gemäß dem französischen Umweltgesetzbuch regeln. Zu weiteren auf Französisch übermittelten Dokumenten wurden Arbeitsübersetzungen erstellt.

Die Unterlagen liegen voraussichtlich von 9. Februar bis 10. März 2026 beim Amt der jeweiligen Landesregierungen auf.
In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. 

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an Frankreich weitergeleitet. 

Verfahrensrelevante Dokumente:

01 Note de presentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)

02 Rapport de Rééxamen périodique de Bugey 3 (französisch)
02 Bericht über die periodische Überprüfung von Bugey 3 (deutsche Arbeitsübersetzung)

03 Dispositions proposées (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)

03b Auswirkungen auf Umwelt (deutsch)

04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus der Konsultation zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)

05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren regeln (deutsch)

Links:

Meldungen von Ereignissen Bugey (ASNR)
Website Bugey  (EDF)