4. Periodische Sicherheitsüberprüfung Chinon B
Die Laufzeiten von Kernkraftwerken (KKW) sind in Frankreich gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch finden alle 10 Jahre periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) statt. Durch eine vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (4. PSÜ) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreicht werden.
Nach Abschluss der generischen Phase der 4. PSÜ folgt die standort-spezifische Phase, bei der Anforderungen für jeden der 32 Reaktoren der französischen 900 MW-Kernkraftwerke erarbeitet werden.
Dezember 2025: Fachstellungnahme
Oktober 2025: Notifikation Verfahren
Fachstellungnahme (Dezember 2025)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die 4. PSÜ stellt de facto die Genehmigung für den Betrieb über die ursprüngliche Auslegungsdauer von 40 Jahren hinaus dar und erfordert daher eine besonders detaillierte Betrachtung des Alterungsmanagements. Aus den UVP-Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, ob der Umfang des Alterungsmanagements im Vergleich zur 3. PSÜ umfassend erweitert wurde. Neue Erkenntnisse, insbesondere zur Spannungsrisskorrosion und zur unerwarteten Degradierung von Komponenten im Primär- und Hauptsekundärkreislauf, stellen das bestehende Alterungsmanagementkonzept in Frage.
Bei Erdbeben und seismischen Bodenerschütterungen wird eine Nichtkonformität mit den WENRA-Referenzwerten festgestellt. Das Auslegungserdbeben für Chinon B1 basiert nach wie vor auf deterministischen Analysen. Dieser Ansatz entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Im Hinblick auf die Sicherheitsnachrüstung von Chinon B ist es offensichtlich, dass eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor externen Gefahren die Umsetzung des „Hardened Safety Core“ ist. Die Umsetzung ist jedoch stark verzögert und erst für 2029 vorgesehen, obwohl die grundlegende Entscheidung bereits 2012 getroffen wurde. Dies deutet darauf hin, dass die angekündigten Umsetzungszeitpläne nicht den Anforderungen der WENRA entsprechen.
Aspekte der Sicherung gegen Terroranschläge, Sabotageakte und den gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeugs werden in den UVP-Unterlagen nur sehr allgemein und nicht nachvollziehbar behandelt.
Für schwere Unfälle mit Kernschmelze fehlen ein systematischer Vergleich mit dem Sicherheitsniveau des EPR sowie eine transparente Darstellung, ob die geplanten Modifikationen ausreichen, um ein Versagen des Sicherheitsbehälters zu verhindern.
Der in dem Dokument dargestellten Analyse der grenzüberschreitenden radiologischen Folgen fehlen technische Informationen wie Radionuklidinventare, Annahmen zum Quellterm, Freisetzungsanteile und eine detaillierte Methodik zur Ausbreitungsmodellierung. Infolgedessen sind sowohl die Transparenz der Bewertung der radiologischen Auswirkungen als auch die Reproduzierbarkeit der Bewertungsergebnisse begrenzt.
Ergänzende Modellierungen zeigen, dass unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen grenzüberschreitende Bodenkontaminationen in Österreich oberhalb nationaler Schwellenwerte nicht ausgeschlossen werden können.
Notifikation (Oktober 2025)
Frankreich notifizierte die 4. Periodische Sicherheitsüberprüfung („Öffentliches Anhörungsverfahren über den 4. Bericht zur Sicherheitsüberprüfung“) des KKW Chinon B (Reaktor 1), die als Laufzeitverlängerung gemäß UNECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen anzusehen ist.
Die zuständige Behörde ist das französische Département Indre-et-Loire.
Projektwerberin ist die Électricité de France (EDF).
Frankreich übermittelte dazu in Deutsch das Dokument bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt, die mit dem Betrieb des Reaktors während der nächsten zehn Jahre verbunden sind, und die Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung gemäß dem französischen Umweltgesetzbuch regeln. Zu weiteren auf Französisch übermittelten Dokumenten wurden Arbeitsübersetzungen erstellt.
Die Unterlagen lagen vom 3. November bis 5. Dezember 2025 beim Amt der jeweiligen Landesregierungen auf.
In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese wurden an Frankreich weitergeleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente:
01 Note de presentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)
02 Objet de l'enquete publique (französisch)
02 Gegenstand der öffentlichen Anhörung (deutsche Arbeitsübersetzung)
03 Dispositions proposées (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)
03b Auswirkungen auf Umwelt (deutsch)
04 Bilan des actions de concertation mises en oeuvre pour la partie générique (französisch)
04 Zusammenfassung der Konsultationen für die generische Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)
05 Liste der Rechtstexte (deutsch)
Links:
Meldungen von Ereignissen Chinon B (ASNR)
Website Chinon B (EDF)