UVP-Verfahren KKW Loviisa 3

Für das Vorhaben Erweiterung der Kernkraftanlage Loviisa um einen dritten Block in Finnland wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (Umweltverträglichkeitsgesetz Nr. 468/1994) durchgeführt.

Zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Projektwerberin ist Fortum Power and Heat Oy, Postfach 100, FI-00048 Fortum, Finnland.

Das finnische Umweltministerium hat auf Ersuchen der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die  Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) die Notifikation, das Programm zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung des Programms zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, die Erklärung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft zum Programm zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) und eine Zusammenfassung des UVP-Berichts übermittelt.

Österreich hat sich am grenzüberschreitenden Verfahren beteiligt, da das Vorhaben unter die Espoo Konvention fällt und erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können.

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, war die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchzuführen.

Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kundmachung und Auflage) oblag den einzelnen Landesregierungen als zuständige UVP-Behörden.

Die verfahrensrelevanten Dokumente lagen seitens der Länder von 5. Mai bis einschließlich 16. Juni 2008 auf.(siehe unten) Allfällige Stellungnahmen waren schriftlich an die jeweilige Landesregierung zu richten. Anschließend wurden die Stellungnahmen an das finnische Umweltministerium weitergeleitet.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Am 27. Juni 2008 fand in Helsinki ein bilaterales Konsultationstreffen zwischen den VertreterInnen des finnischen Umweltministeriums, des finnischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, der finnischen Nuklearaufsichtsbehörde und der Betreibergesellschaft Fortum sowie dem österreichischen Lebensministerium, dem Umweltbundesamt, VertreterInnen der Bundesländer wie auch beigezogenen ExpertInnen statt. 

Die Ergebnisse der Konsultationen wurden evaluiert und abschließende Empfehlungen an Finnland am 17. Juli 2008 übermittelt.

Das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (MEE) hat am 22.Jänner 2009 die Erklärung der Kontaktbehörde zur Umweltverträglichkeitserklärung, sowie eine von  der Betreiberfirma Fortum vorzulegende Ergänzung zur Umweltverträglichkeitserklärung übermittelt. Das finnische UVP-Verfahren ist somit beendet.

Die Nachreichunterlagen wurden von österreichischen ExpertInnen begutachtet und eine entsprechende Fachstellungnahme erarbeitet, die den finnischen Behörden zugeleitet wird.