Slowenische Energiestrategie 2011

Für das Nationale Energieprogramm der Republik Slowenien 2010-2030 (NEP) wird eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach slowenischem Recht (Umweltschutzgesetz Nos. 27/07, 22/10) durchgeführt.

Image Energiewende

Das Ministerium für Wirtschaft der Republik Slowenien ist für die Erstellung des nationalen Energieprogramms zuständig. Zuständige SUP Behörde ist das Ministerium für Umwelt und Raumplanung.

Slowenien hat gemäß Artikel 10 des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention), bzw. gemäß Artikel 7 der Richtlinie (2001/42/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL), der Republik Österreich die Erstellung des nationalen Energieprogramms notifiziert und den Entwurf des slowenischen Energieprogramms sowie den Umweltbericht übermittelt.

Mit dem Nationalen Energieprogramm werden langfristige Entwicklungsziele sowie die zukünftige Ausrichtung der Energieerzeugung und der Energieversorgung unter Berücksichtigung ökologischer und technischer Kriterien festgelegt. Weiters erfolgt eine Festlegung der Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur – Infrastruktur mit nationaler Bedeutung –, sowie die Definition von Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Förderung effizienterer Energienutzung.

Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung Sloweniens sind im Nationalen Energieprogramm auch Strategien und Pläne für den Ausbau und die weitere Nutzung nuklearer Energie enthalten. Dies betrifft die vorgesehene Laufzeitverlängerung bzw. die Ausbaupläne des Kernkraftwerkes Krško, sowie die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle und Konzepte bezüglich des Umgangs mit hochaktiven Abfällen.

Da voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt Österreichs durch die Umsetzung des Nationalen Energieprogramms – im konkreten durch Vorhaben im Nuklearbereich – nicht ausgeschlossen werden können, beteiligt sich Österreich am grenzüberschreitenden Verfahren gemäß Art. 10 SUP Protokoll bzw. Art. 7 SUP Richtlinie.

Für den Entwurf des Nationale Energieprogramm und den dazugehörenden Umweltbericht wurde in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Unterlagen lagen vom 16. August bis einschließlich 16. September 2011 bei den Ämtern der Landesregierungen sowie im BMLFUW, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer 119, auf, und konnten in dieser Zeit von allen interessierten BürgerInnen von Montag bis Freitag während der Amtsstunden, im BMLFUW eingesehen werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zudem eine Fachstellungnahme erstellt.

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Sowohl der Entwurf des Nationalen Energieprogramms als auch der Umweltbericht zur übergreifenden Beurteilung der Umweltverträglichkeit beinhalten massive Schwachstellen.

Das Nationale Energieprogramm unterschätzt die tatsächlichen Kosten der Kernenergienutzung bei weitem. Der Umweltbericht behandelt nicht Aspekte und Risiken bezogen auf die Betriebssicherheit von Kernkraftwerken und die Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Die möglichen Auswirkungen von schweren Unfällen auf Slowenien und seine Nachbarländer und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft werden völlig ausgeklammert.

Für die Entwicklung eines umfassenden und schlüssigen Nationalen Energieprogramms ist es erforderlich, viele zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen und konkrete Lösungen für offene Probleme zu finden.

Für die weitere Entwicklung des Entwurfs des Nationalen Energieprogramms werden in der Fachstellungnahme Empfehlungen und offenen Fragen zu folgenden Bereichen unterbreitet:

  • Energiepolitik
  • Szenarien des Nationalen Energieprogramms
  • Der slowenische Strommarkt und Stromimporte
  • Übertragungsnetz und Reserve-Kapazitäten
  • Unabhängigkeit der Beurteilung der Umweltauswirkungen
  • Kernkraftwerks-Kapazitäten in Slowenien
  • Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Krško
  • Errichtung eines neuen Kernkraftwerksblocks in Krško (Krško NPP2)
  • Lagerung von schwach und mittelradioaktiven Abfällen
  • Lagerung von hochradioaktivem Abfall
  • Uranbergbau
  • Finanzierung des Sub-Programms für Kernenergie
  • Externe Effekte und Low-Carbon-Society
  • Auswirkungen von möglichen ernsten Störfällen und Unfällen
  • Nuklearhaftung

Konsultation

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt.

Auf Basis der österreichischen Fachstellungnahme fand am 10. und 11.November 2011 ein bilaterales Konsultationstreffen unter der Leitung des slowenischen Umweltministeriums in Lubljana statt. Von österreichischer Seite nahmen VertreterInnen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), VertreterInnen der Bundesländer und der Österreichischen Energieagentur teil. Von slowenischer Seite waren VertreterInnen des Ministeriums für Umwelt, VertreterInnen des Ministeriums für Wirtschaft anwesend, die eine Mehrheit der Energieagenden betreuen.

Unter Berücksichtigung dieser Konsultationen hat Österreich eine formelle Stellungnahme abgegeben.

Fragen und Antworten um Konsultationstermin November 2011Konsultationsbericht Dezember 2011