Tschechisches Raumordnungskonzept 2014

1. Aktualisierung der Politik der Raumentwicklung der Tschechischen Republik 2014

Für die 1. Aktualisierung der Politik der Raumentwicklung der Tschechischen Republik wird eine strategische Umweltprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt. Zuständige Behörde für die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist das Tschechische Ministerium für Umwelt.

Antragsteller ist das tschechische Ministerium für Regionalentwicklung, Staromestske namesti 6, 110 15 Praha 1, Tschechische Republik.

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der SUP-RL den Entwurf für die 1. Aktualisierung der Politik für die Raumentwicklung (CZ, EN), Erläuterungen (CZ), die Raumordnungspolitik 2008 (CZ, EN), die Raumordnungspolitik 2008 mit der Aktualisierung (CZ), den Umweltbericht (CZ) und eine Zusammenfassung des Umweltberichts (EN) übermittelt. Teile der Raumordnungspolitik 2008 mit der Aktualisierung und des Umweltberichts stehen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Die Unterlagen lagen vom 26. August 2014 bis inklusive 24. September 2014 bei den Ämtern der Landesregierungen und im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer 119, auf. 

Zu den Unterlagen konnten während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Landesregierungen oder an das BMLFUW gerichtet werden. Diese wurden an die tschechische Behörde weitergeleitet.

Unterlagen in Tschechisch

Aktualisierung

Erläuterungen

Raumordnungspolitik mit Aktualisierungen

Umweltbericht

Raumordnungspolitik 2008

Unterlagen in Englisch

Aktualisierung

Nicht technische Zusammenfassung

Raumordnungspolitik 2008

Unterlagen in Deutsch

Raumordnungspolitik mit Aktualisierungen (Auszug)

Umweltbericht (Auszug)

Beschlussdokumente (2016)

Die Tschechische Republik informierte Österreich, dass die tschechische Regierung die 1. Aktualisierung der Raumentwicklungspolitik beschlossen hat und übermittelte die endgültige Aktualisierung mit zusätzlichen Informationen gemäß Art. 9 SUP-RL und Art. 11 SUP-Protokoll.

Die Unterlagen lagen von  2. Februar bis inklusive 18. März 2016 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen waren auch bei den Ämtern der Landesregierungen zur Einsichtnahme aufgelegt.

Nationale Raumordnungspolitik 1. Aktualisierung

UVP Standpunkt und Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen

Monitoringsmaßnahmen