UVP KKW Khmelnitsky 5&6
Für den Bau der Blöcke Nr. 5 und Nr. 6 am Standort des KKW Khmelnytsky in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht durchgeführt.
UVP-Verfahren
Für den Bau der Blöcke Nr. 5 und Nr. 6 am Standort des KKW Khmelnytsky in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht durchgeführt. Zuständige Behörde ist das ukrainische Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen https://mepr.gov.ua/en/, Projektinhaber ist das Unternehmen Energoatom https://energoatom.com.ua/en.
Die Ukraine hat Österreich gemäß Art. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den UVP-Bericht auf Englisch übermittelt.
Der UVP-Bericht liegt von 7. Mai 2025 bis einschließlich 12. Juni 2025 beim Amt der jeweiligen Landesregierung auf.
In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an die Ukraine weitergeleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente