UVP KKW Khmelnitsky 5&6
Für den Bau der Blöcke 5 und 6 am Standort des KKW Chmelnytzkyi in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht durchgeführt.
Fachstellungnahme (Juni 2025)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurde seitens des Umweltbundesamtes die Erstellung einer Fachstellungnahme zum Umweltbericht koordiniert.
Diese Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Das UVP-Dokument enthält keine ausreichenden Informationen zu den meisten relevanten externen Gefahren. Die Erörterung beschränkt sich oft auf sehr kurze Informationen, die manchmal (z. B. extreme Wetterereignisse und Überschwemmungen) als „in der Betriebsdauer des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj noch nie aufgetreten“ bewertet werden. Dies ist ein viel zu kurzer Zeitraum für die Bewertung externe Gefahren, die die Sicherheit der Anlage gefährden könnten. Die fehlenden Informationen im UVP-Bericht lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, inwieweit eine standortspezifische Gefahrenanalyse durchgeführt wurde, die für die Planung eines neu zu bauenden Kernkraftwerks angemessen wäre.
- Der UVP-Bericht geht nur oberflächlich auf den langfristigen Klimawandel ein. Es gibt keine Bewertung der möglichen Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die lokalen Bedingungen, von Temperatur und Trockenheit bis hin zu extremen Wetterereignissen und Niederschlägen.
- Um die Standards einer Umweltverträglichkeitsprüfung für kerntechnische Anlagen in Europa heute vollständig zu erfüllen, sollte der Teil des UVP-Berichts - um konkrete Berechnungen, Klimarisikobewertungen und Kostenbewertungen potenzieller klimabedingter Herausforderungen erweitert werden.
- Der UVP-Bericht besagt, dass die AP 1000-Blöcke, die im Kernkraftwerk Chmelnytzkyj gebaut werden sollen, den geltenden Vorschriften in der Ukraine entsprechen werden, einschließlich bzgl. Strahlenschutz- und Strahlensicherheit für das Personal und die Bevölkerung. Die ukrainischen Vorschriften wurden an die WENRA-Anforderungen, vergleichbar mit denen einiger anderer EU-Länder, angepasst. Dennoch wurde der AP1000 nach den Sicherheitskriterien der US-amerikanischen NRC entwickelt. Inwieweit die Kriterien der US-amerikanischen NRC mit den geltenden EU-Normen vergleichbar sind, wird im UVP-Bericht nicht erörtert und dargelegt.
- Der Beitrag externer Ereignisse zur Kernschadenshäufigkeit (CDF) für die Blöcke 5 und 6 des Kernkraftwerks Chmelnytzkyj wurde nicht ermittelt, da der Standort noch nicht ausreichend analysiert wurde.
- Die Unfallsequenzen, die unter Berücksichtigung der Auslegungserweiterungsbedingung (DEC) berücksichtigt wurden und grenzüberschreitende Auswirkungen auf Österreich haben könnten, sind nicht ausreichend beschrieben.
- Schließlich enthält der UVP-Bericht keine Informationen über die weitere Behandlung (d. h. über den Standort des Kernkraftwerks Chmelnytzkyj hinaus) und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus den Blöcken 5 und 6 des Kernkraftwerks Chmelnytzkyj. Die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Kernkraftwerk sehen vor, dass der gesamte Zyklus der geplanten sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle einbezogen wird.
UVP-Verfahren
Für den Bau der Blöcke 5 und 6 am Standort des KKW Chmelnyzkyj in der Ukraine wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ukrainischem Recht durchgeführt. Zuständige Behörde ist das ukrainische Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen https://mepr.gov.ua/en/, Projektinhaber ist das Unternehmen Energoatom https://energoatom.com.ua/en.
Die Ukraine hat Österreich gemäß Art. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den UVP-Bericht auf Englisch übermittelt.
Der UVP-Bericht lag von 7. Mai 2025 bis einschließlich 12. Juni 2025 beim Amt der jeweiligen Landesregierung auf.
In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an die Ukraine weitergeleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente