UVP Endlager Standort Mochovce

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben einer Erweiterung der Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Mochovce durchgeführt.  

Mit Schreiben vom 24.5.2011, eingelangt am 30.5.2011, übermittelte das Umweltministerium der Slowakischen Republik gem. Art. 2 des Österreichisch-Slowakischen Abkommens über die Umsetzung der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 1/2005, die Unterlagen für das Vorhaben einer „Erweiterung der Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Mochovce für die LILW-Lagerung und Errichtung der VLLW-Lagerung".

Projektwerberin ist die Gesellschaft „Jadrová a vyrad’ovacia spolo?nost’, a.s. (JAVYS), Tomášikova 22, 821 02 Bratislava“.
Verfahrensführende Behörde ist das slowakische Umweltministerium.

Da das Vorhaben gem. Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 2 der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997, dem Verfahren nach dieser Konvention unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt, wird in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.

    Verfahrensteil "Scoping"

    Im ersten Verfahrensteil gelangten die Unterlagen für den Verfahrensteil "Scoping" zur öffentlichen Auflage.

    Das slowakische Umweltministerium beendete den Verfahrensteil "Scoping" mit einem seinem Spruch vom 22.8.2011.

    Spruch (slowakisch) 
    Spruch (deutsch) 

    Bezüglich der Abfalllagerung ist im Bezug auf die Erweiterung mit folgenden Änderungen zu rechnen:

    • Erweiterung der Kapazität der am Standort bereits vorhandenen Anlage zur Lagerung schwach- und mittelaktiver radioaktiver Abfälle.
    • Getrennte VLLW-Lagerung (VLLW = sehr schwachaktive radioaktive Abfälle) am Gelände der Anlage in neuen, getrennten VLLW Lagerungsstrukturen oder im Rahmen der Lagerungsboxen für radioaktive Abfälle mittels vereinfachter Verfahrenstechnik (ohne FBC = Faserbetoncontainer).

    Verfahrensrelevante Dokumente

    Zusammenfassung (deutsche Fassung) 

    Zusammenfassung (englische Fassung) 

    Zusammenfassung (slowakische Fassung) 

    UVP-Scoping-Dokument (slowakische Langfassung) 

    Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

    Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie 85/337/EWG sowie gemäß Art. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen die Umweltverträglichkeitserklärung für das Vorhaben übermittelt.

    Zum Vorhaben konnte jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die Adresse der jeweiligen Landesregierung senden. Ende der Stellungnahmefrist war der 22. März 2012. Die eingelangten Stellungnahmen wurden an die slowakische Behörde weitergeleitet.

    Englisch:

    Umweltverträglichkeitserklärung

    Umweltverträglichkeitserklärung - Anhänge 1 & 2 

    Slowakisch:

    Umweltverträglichkeitserklärung [PDF, 8.4MB]

    Umweltverträglichkeitserklärung Kapitel X [PDF, 435KB]

    Zusammenfassung Umweltverträglichkeitserklärung [PDF, 2.3MB]

    Umweltverträglichkeitserklärung Anhänge 1 & 2 [PDF, 138KB]

    UVP-Standpunkt des slowakischen Umweltministeriums

    Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 der EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU, gemäß Art. 6 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997) sowie gemäß Art. 7 des Abkommens zwischen der Regierung der Slowakischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung über die Umsetzung des Übereinkommens über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 1/2005) den abschließenden Standpunkt (Stellungnahme) zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Erweiterung der Republiklagerstätte von radioaktiven Abfällen in Mochovce zur Einlagerung von schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfällen und Aufbau einer Lagerstätte für sehr schwachaktive radioaktive Abfälle" am 2.7.2013 in einer deutschsprachigen Zusammenfassung  übermittelt.

    Zum Vorhaben konnte jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die Adresse der jeweiligen Landesregierung senden. Die eingelangten Stellungnahmen wurden von der Espoo-Kontaktstelle des BMLFUW an die slowakische Behörde zur Berücksichtigung bei der Erstellung des abschließenden Standpunktes weitergeleitet.

    Erweiterung der Republiklagerstätte - Abschließende Stellungnahme  

    Anschreiben Erweiterung der Republiklagerstätte