Erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (RFNBO)
Wasserstoff wird als Energieträger eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung jener Bereiche spielen, die sich nur schwer direkt elektrifizieren lassen. Dazu zählen insbesondere energieintensive Industrieprozesse und ausgewählte Anwendungen im Verkehr.

Wasserstoff wird in Elektrolyseanlagen hergestellt. Voraussetzung für einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz ist jedoch, dass der eingesetzte Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen stammt und nach einheitlichen Kriterien hergestellt wird.
Auf europäischer Ebene wurden mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED III) sowie den dazu erlassenen delegierten Rechtsakten erstmals verbindliche Anforderungen für erneuerbare flüssige und gasförmige Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin – RFNBO) geschaffen. Diese legen fest, unter welchen Voraussetzungen Wasserstoff als erneuerbar gilt und auf die entsprechenden Zielvorgaben der RED III angerechnet werden kann.
Die europäischen Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Erzeugung von Wasserstoff einen Beitrag zur Dekarbonisierung leistet.
Aufgaben des Umweltbundesamts
Das Umweltbundesamt ist die zuständige Stelle für die Registrierung und Überwachung von Zertifizierungsstellen im Bereich erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (RFNBO). Es unterstützt die Umsetzung der europäischen und nationalen Rechtsvorgaben und stellt Informationen zu den Anforderungen an die Zertifizierung und Anerkennung von RFNBOs bereit.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:RFNBO_H2@umweltbundesamt.at