Wasserstoffverordnung
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Mit der Wasserstoffverordnung wurden die europäischen Vorgaben in nationales Recht überführt und die Voraussetzungen geschaffen, unter denen erneuerbarer Wasserstoff in Österreich anerkannt werden kann. Die Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und legt insbesondere die Anforderungen an die Herstellung, den Nachweis sowie die Dokumentation von erneuerbarem Wasserstoff fest.
Die Bestimmungen richten sich an Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere an Betreiber von Elektrolyseanlagen, sowie an Stellen, die für Zertifizierung und die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen zuständig sind.
Erneuerbarer Stromanteil über 90% in Österreich
Österreich weist in den Energiebilanzen einen erneuerbaren Stromanteil von über 90 % im Jahr 2024 aus. Für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff kann daher dieses Kriterium herangezogen werden.
Die europäischen Vorgaben sehen für Stromsysteme mit einem Anteil von über 90% erneuerbarer Energien Erleichterungen hinsichtlich der Herkunft des eingesetzten Stroms vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können Elektrolyseure daher direkt an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden, ohne dass sämtliche Anforderungen an Zusätzlichkeit und zeitliche/geografische Korrelation in vollem Umfang erfüllt werden müssen.
Nachweis der RFNBO-Kriterien
Für die Anerkennung als erneuerbarer Wasserstoff sind die in den europäischen Rechtsakten festgelegten Nachhaltigkeits- und Treibhausgaskriterien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch geeignete Nachweise und anerkannte Zertifizierungssysteme zu dokumentieren.
Die Wasserstoffverordnung legt fest, welche Informationen zu erfassen sind, welche Nachweise vorzulegen sind und welche Anforderungen an die Dokumentation gelten.