Registrierung von Zertifizierungsstellen für erneuerbaren Wasserstoff
Im Rahmen der Wasserstoffverordnung ist die Zertifizierung von erneuerbarem Wasserstoff ein zentraler Bestandteil des Nachweissystems. Zertifizierungsstellen übernehmen dabei die Prüfung der Einhaltung der europäischen und nationalen Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Das Umweltbundesamt ist für die Registrierung und Überwachung der Zertifizierungsstellen zuständig. Anträge auf Registrierung samt den erforderlichen Nachweisen können ab sofort an das Umweltbundesamt unter RFNBO_H2@umweltbundesamt.at übermittelt werden.
Nach positiver Prüfung wird der Zertifizierungsstelle bestätigt, dass sie gemäß den Bestimmungen der Wasserstoffverordnung in Österreich tätig werden darf.
Im Anschluss werden die anerkannten Zertifizierungsstellen auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht.
Aktuell anerkannte Zertifizierungsstellen
Folgende Zertifizierungsstellen sind gemäß § 6 WstV in Österreich registriert:
| Name der Zertifizierungsstelle | Datum der Registrierung | Status | Homepage |
|---|---|---|---|
Voraussetzungen für die Registrierung
Die Registrierung von Zertifizierungsstellen im Rahmen der Wasserstoffverordnung erfolgt auf Grundlage der nationalen Bestimmungen der Wasserstoffverordnung (WstV), insbesondere des § 6 WstV, sowie unter Einhaltung der Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996.
Die Registrierung erfolgt auf Antrag und setzt die Erfüllung der in § 6 Abs. 1 WstV festgelegten Voraussetzungen voraus.
Erforderlich sind insbesondere folgende Nachweise:
- eine aufrechte Vereinbarung mit einem anerkannten Zertifizierungssystem
- die schriftliche Verpflichtung zur Duldung der vorgesehenen Kontrollen und Maßnahmen
- geeignete Unterlagen, aus denen sich ihre Befähigung zur Zertifizierung nach dieser Verordnung ergibt
Die fachliche Eignung der Zertifizierungsstellen richtet sich dabei nach internationalen Normen, insbesondere:
- ISO/IEC 17065 (Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren)
- ISO/IEC 17029 und ISO 14065 (bei Verifizierung von Treibhausgasbilanzen)
- ISO 19011 (Audit- und Managementsystemgrundsätze)
Angaben im Registrierungsantrag
Der Antrag auf Registrierung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- Name und zustellfähige Anschrift der Zertifizierungsstelle
- Namen und Anschriften der verantwortlichen Personen
- die Staaten, in denen die Zertifizierungsstelle tätig ist
Änderungen der für die Registrierung maßgeblichen Angaben und Nachweise sind dem Umweltbundesamt unverzüglich bekannt zu geben.
Hinweis
Zertifizierungsstellen, die Fragen zur Registrierung in Österreich haben, können unter RFNBO_H2@umweltbundesamt.at mit dem Umweltbundesamt Kontakt aufnehmen.