Strategien und Regelungen zum Thema Boden

Es gibt eine Reihe von nationalen und internationalen Regelungen, Strategien und politischen Prozessen, die Ziele und Maßnahmen für den Bodenschutz festlegen. Daraus resultieren für Österreich Umsetzungs- und Reporting-Verpflichtungen.

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Nationale Regelungen

Strategien und Programme

Regierungsprogramm 2025 - 2029

Im Regierungsprogramm 2025-2029 sind u.a. als Ziele eine nachhaltigen Bodenpolitik, der sparsame Bodenverbrauch mit dem Ziel, den Bodenverbrauch effektiv auf 2,5 ha pro Tag zu reduzieren, die Verbesserung der Bodenqualität, sowie die nachhaltigen Bodenbewirtschaftung definiert.

Regierungsprogramm 2025-2029, Bundeskanzleramt Österreich

Österreichische Bodenstrategie 2030

Am 29. Februar 2024 wurde die „Bodenstrategie“ in der ÖROK-Fassung von Juni 2023 bei einem Treffen der Landesraumordnungsreferent:innen in Oberösterreich von allen Bundesländern beschlossen. Das gemeinsam getragene Vorhaben von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ist die substanzielle Reduktion der weiteren Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie neu versiegelter Flächen bis zum Jahr 2030.

Österreichische Raumordnungskonferenz

Österreichisches Raumentwicklungskonzept - OREK 2030

Das ÖREK 2030 (Österreichisches Raumentwicklungskonzept) ist das zentrale, strategische Leitbild für die räumliche Entwicklung Österreichs bis zum Jahr 2030. Es zielt darauf ab, den Wandel klimaverträglich, nachhaltig und gerecht zu gestalten, wobei der Fokus auf Ressourcenschonung, Reduktion der Bodenversiegelung und Stärkung der Ortskerne liegt.

Das österreichische Raumentwicklungskonzept 2030

Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie

Österreich bekennt sich zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (United Nations, UN) mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs)

Nachhaltige Entwicklung – Agenda 2030 / SDGs - Bundeskanzleramt Österreich
EU Nachhaltigkeitsstrategie

Aktionsplan Mikroplastik

Nachdem Plastik und insbesondere Mikroplastik in Lebensmitteln und im menschlichen Körper nachgewiesen wird, setzt die Bundesregierung mit dem Aktionsplan Mikroplastik eine Maßnahme um aktuellen Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Umwelt zu begegnen. Dies umfasst insbesondere den Bedarf nach weiteren Daten und Forschung von Verunreinigungen und deren Auswirkungen sowie die Bewusstseinsbildung und Vernetzung.

Aktionsplan Mikroplastik 2022-2025

PFAS-Aktionsplan

Mit dem PFAS-Aktionsplan setzt das BMLUK Maßnahmen bestehende Belastungen durch diese Schadstoffe zu entfernen und künftige Kontaminationen zu verhindern.  PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind chemische Stoffe, die in Umwelt und Körper kaum abgebaut werden und sich daher anreichern. Sie können die Gesundheit beeinträchtigen, indem sie z. B. das Immunsystem schwächen, hormonelle Prozesse stören und das Risiko für bestimmte Krankheiten erhöhen. Der Aktionsplan soll einen Leitfaden zum Umgang mit PFAS-Verunreinigungen bieten und den Informationsaustausch sowie eine koordinierte Vorgangsweise in Österreich fördern. 

PFAS-Aktionsplan in Österreich

LULUCF - Umsetzung in Österreich

Die Land- und Forstwirtschaft ist in Österreich nicht nur ein wichtiger Sektor für die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energieträger, sondern auch der wichtigste Sektor für die Kohlenstoffspeicherung und damit Erreichung der Klimaneutralität.  Die Evaluierung von Maßnahmen  in der Land- und Forstwirtschaft zur Steigerung der Resilienz der Ökosysteme  und Maßnahmen aus dem 2024 von Österreich an die EU Kommission übermittelte Nationale Energie und Klimaplan (NEKP) unterstützt die LULUCF Umsetzung maßgeblich.

Information zu LULUCF - Landnutzung, Landnutzungsänderung und Wald, Treibhausgas-Emissionen (Umweltbundesamt)

Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP)

Die Österreichische Bundesregierung hat im Dezember 2019 gemäß der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz einen integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) an die Europäische Kommission übermittelt. Im Rahmen der Aktualisierung des NEKP für die Periode 2021-2030 wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß SUP-Richtlinie durchgeführt. Der NEKP beinhaltet nationale Vorgaben, Politiken und mögliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Energieunion bis 2030. Dies inkludiert auch die Bewertung von Boden, Land- und Forstwirtschaft, Stoffeinträgen sowie Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung.

Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP)

Nationaler Aktionsplan Persistente Organische Schadstoffe (NAP-POPs)

Der NAP-POPs behandelt die Reduktion von schwer abbaubaren, giftigen Schadstoffen und ist die nationale Umsetzung der Vorgaben der Stockholm Konvention.

Persistente Organische Schadstoffe - Aktionsplan Österreich, Umweltbundesamt

Nationaler Aktionsplan - Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Der NAP-Pflanzenschutzmittel beinhaltet Ziele zur Reduktion der Risiken durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Nationaler Aktionsplan

Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Um den Herausforderungen durch den Klimawandel zu begegnen, liegt  mit der Klimawandelanpassungsstrategie seit 2012 ein  strategisches Konzept zur Klimawandelanpassung mit einem umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung konkreter Handlungsempfehlungen vor. Seitdem wird die Strategie regelmäßig auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und entsprechend politischer Entwicklungen weiterentwickelt. Der Aktionsplan enthält detaillierte aktualisierte Handlungsempfehlungen für 14 Aktivitätsfelder, darunter auch für die Land- und Forstwirtschaft. 

Klimawandel-Anpassungsstrategie für Österreich

Österreichische Biodiversitätsstrategie 2030+

Die Biodiversitäts-Strategie 2030+ sieht für Österreich die von der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene formulierten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität vor. Diese sollen im Rahmen eines Zehn-Punkte-Programms mit nationalen quantitativen und qualitativen Zielen und den erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs umgesetzt werden. Darunter sind unter anderem das Ziel einer “entscheidenden Reduktion von Flächeninanspruchnahme und Fragmentierung”, die Vermeidung einer Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit, die Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit oder bodenschonende Maßnahmen in der Bodenbewirtschaftung.

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+

Nationaler GAP Strategieplan 2023 - 2027

Über den österreichischen GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 werden - basierend auf den Anforderungen der GAP auf EU-Ebene - unter anderem erhöhte Umwelt-, Tierwohl- und Klimaziele durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen abgegolten und entsprechende Anreize im Bereich einer ressourcenschonenden und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung gesetzt, wie beispielsweise im Rahmen von GLÖZ-Standards oder ÖPUL- Maßnahmen.

Nationaler GAP - Strategieplan 2023-2027

ÖPUL 2023 - Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft

Das ÖPUL - Agrarumweltprogramm ist Teil der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Österreich (GAP) und somit auch ein zentrales Instrument zur regionalen Entwicklung. Im ÖPUL 2023 werden die Bereiche Öko-Regelungen, Agrarumwelt, Klima sowie Tierwohl,  und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 sowie der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. ÖPUL bietet sechsundzwanzig Maßnahmen  in allen Bundesländern an, an denen grundsätzlich  jeder landwirtschaftliche Betrieb in Österreich (freiwillig) teilnehmen kann.

Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Bioökonomiestrategie

Das langfristige Ziel der Bioökonomie ist, den fossilen Material- und Energieverbrauch zu reduzieren und ihn gleichzeitig durch nachwachsende Rohstoffe zu substituieren. In der österreichischen Strategie wurden diese Ziele in Form von Leitlinien u.a. aus dem Pariser Klimaabkommen oder der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDG) vorangestellt.  Diese bilden somit den Rahmen für die weitere Ausgestaltung zukünftiger Maßnahmen der Bioökonomie. Für den Boden sind als konkrete Ziele unter anderem die massive Senkung der Bodenversiegelung in Österreich bis 2030, der Schutz der Böden, Wälder und der Biodiversität, der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Bodenqualität und der landwirtschaftlichen Flächen genannt.

Bioökonomie - Eine Strategie für Österreich

Gesetzliche Regelungen

Forstgesetz

Im Forstgesetz 1975 ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die Pflege und Nutzung der Wälder festgeschrieben, sodass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsvermögen, Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit, Vitalität sowie Potenzial dauerhaft erhalten wird um derzeit und in Zukunft ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene, ohne andere Ökosysteme zu schädigen, zu erfüllen. Darunter fallen auch die Erhaltung des Waldes und des Waldbodens, die Sicherstellung der Produktionskraft des Bodens und seiner Wirkungen sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

RIS - Forstgesetz 1975

Altlastensanierungsgesetz ALSAG

Das Bundesgesetz zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (ALSAG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung sowie Finanzierung und Durchführung der Sicherung und Sanierung von Altlasten in Österreich. Das ALSAG aus 1989 wurde mit 1. Januar 2025 novelliert. Für den Boden ergibt sich Relevanz v..a für den Umgang mit Aushubmaterial.

RIS - Altlastensanierungsgesetz

Deponieverordnung

Die Deponieverordnung basiert auf dem ALSAG und regelt die gesamten Materialflüsse im Zuge der Deponierung. Für den Boden sind hier insbesondere die Regelung des Umgangs mit Bodenaushub hinsichtlich der Qualitätsbestimmung (Richt- und Grenzwerte) relevant.

RIS - Deponieverordnung

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) stärkt mit der Novelle 2023 den Bodenschutz durch das vorzulegende Bodenschutzkonzept sowie der Schaffung der Tatbestände für „flächenintensive“ Vorhaben. Mit diesen werden Neuversiegelungen für Industrie- oder Gewerbeparks, Logistikzentren, Einkaufszentren und Parkplätze „auf der grünen Wiese“ erfasst.

RIS - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention 

Die Vertragsparteien der Alpenkonvention verpflichten sich zur „Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen, insbesondere durch Anwendung bodenschonender land- und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Eindämmung von Erosion sowie Beschränkung der Versiegelung von Böden“ (Rahmenkonvention, Artikel 2, 2d). 

Alpenkonvention - Bodenschutz
RIS - Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Bodenschutz“ 

Der langfristige Aktionsplan zur Umsetzung der Bestimmungen und Erklärungen zum Bodenschutz im spezifischen Kontext des Alpenraums  wurde im Rahmen des Mandats 2021-2022 von der Arbeitsgruppe Bodenschutz entwickelt. Er berücksichtigt auch die Wechselwirkung von qualitativen und quantitativen Aspekten des Bodenschutzes und die Auswirkungen des Klimawandels.

Langfristiger Aktionsplan der Alpenkonvention

Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)

Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ist die nationale Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. 

Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung

Bodenschutzgesetze der Bundesländer 

Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Burgenland, Steiermark und Vorarlberg haben mit ihren jeweiligen Bodenschutzgesetzen eigene gesetzliche Regelwerke zum Bodenschutz. Diese beinhalten Ziele der qualitativen und quantitativen Sicherung eines guten Bodenzustands sowie der Bodengesundheit und der Erhaltung der ökologischen Bodenfunktionen.

Bodenschutzprogramm - Agrar-Server Land Steiermark

RIS - Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz 

RIS - Bodenschutzprogrammverordnung Steiermark

RIS - Salzburger Bodenschutzgesetz

RIS - Niederösterreichisches Bodenschutzgesetz

RIS - Oberösterreichisches Bodenschutzgesetz 1991

RIS - Burgenländisches Bodenschutzgesetz

RIS - Vorarlberger Gesetz zum Schutz der Bodenqualität

EU - & internationale Regelungen

Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz - Soil Monitoring Law (SML)

Am 16. Dezember 2025 trat die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) in Kraft. Ziel ist, Böden gemäß den festgelegten Indikatoren und Deskriptoren zu untersuchen und zu bewerten. Dies erfolgt für von den Mitgliedstaaten festzulegende Bodenbezirke und Bodeneinheiten. Das SML muss am 17.12.2028 in österreichisches Recht umgesetzt sein.

Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law)

Das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) wurde im Juni 2024 beschlossen und verpflichtet Mitgliedsstaaten, wie Österreich, die Funktionalität und den ökologischen Zustand von Lebensräumen zu verbessern bzw. wieder herzustellen. Dazu sind bis 2030 Maßnahmen zu ergreifen, um 30 % der Fläche zerstörter Lebensräume wiederherzustellen bzw. 30 % degradierter Flächen zu verbessern. Boden als wichtiger Teil der Ökosysteme ist insbesondere hinsichtlich der Kohlenstoffspeicherung und der Gefährdung durch Bodenerosion vor dem Hintergrund des Klimawandels angesprochen. 

Information zum Renaturierungsgesetz

EU Bodenstrategie für 2030

Die EU-Bodenstrategie 2030, Teil des Grünen Deals, zielt darauf ab, bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU gesund, widerstandsfähig und nachhaltig nutzbar zu machen. Sie fordert Maßnahmen für Schutz, Wiederherstellung, Verringerung der Verschmutzung und einen Netto-Flächenverbrauch von null, da derzeit ca. 70 % der Böden in keinem guten Zustand sind.

Soil Strategy for 2030 - Environment - European Commission

EU - Green Deal

Der Europäischer Green Deal ist ein Maßnahmenpaket der EU, das darauf abzielt, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Er umfasst Strategien zur Reduktion von Treibhausgasen, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft. Ein wichtiger Bestandteil ist die Umstellung von Industrie, Verkehr und Landwirtschaft auf umweltfreundlichere Prozesse. Zudem soll der Green Deal das Wirtschaftswachstum fördern, ohne die natürlichen Ressourcen weiter auszubeuten. Der Bodenschutz ist im Europäischer Green Deal klar verankert, aber eher indirekt und über mehrere Teilstrategien und im Konnex mit anderen Strategien. Diese sind insbesondere die EU-Bodenstrategie für 2030 und das Soil Monitoring Law, die Biodiversitätsstrategie, das Renaturierungsgesetz oder Strategien zu Klimaschutz sowie Landwirtschaft und Ernährungssicherheit.

Der europäische Grüne Deal - Europäische Kommission

EU Soil Mission – A Soil Deal for Europe

Die EU-Mission „A Soil Deal for Europe“ (Mission Soil) ist eine von fünf Missionen, die im Rahmen des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms (F&I) „Horizont Europa“ finanziert werden. Ihr Ziel ist es, bis 2030 100 Living Labs und Leuchtturmprojekte zu schaffen, um eine nachhaltige Land- und Bodenbewirtschaftung in städtischen und ländlichen Gebieten zu fördern.

Mission Soil - Mission Soil Platform

EUSALP

Die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) stärkt grenzüberschreitende Zusammenarbeit und nachhaltige Transformation und vereint die Staaten Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Slowenien – sowie 48 Regionen, darunter sämtliche österreichischen Bundesländer - in einer gemeinsamen Strategie. Ziel ist,  gemeinsam den Herausforderungen im Alpenraum zu begegnen und Maßnahmen in Bereichen wie Wirtschaft, Mobilität, Energie und Umwelt zu entwickeln, um die Region nachhaltig und resilient zu gestalten.

EUSALP

UN Sustainable Development Goals (SDG)

Am 25. September 2015 wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen von allen 193 Mitgliedstaaten verabschiedet. Diese enthält die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Mehrere Ziele nehmen Bezug auf Bodenqualität (SDG 2), Bodenkontamination (SDG 3), Flächeninanspruchnahme (SDG 11) oder die Wiederherstellung eines guten Bodenzustands bei degradierten Böden (SDG 15).

THE 17 GOALS | Sustainable Development

Zero Pollution Action Plan - Towards zero pollution for air, water and soil

Am 12. Mai 2021 verabschiedete die Europäische Kommission den EU-Aktionsplan „Towards a Zero Pollution of Air, Water and Soil” als Bestandteil des European Green Deal mit dem Ziel, die Ressourcen Luft, Wasser und Boden durch verbesserte Überwachung und Berichterstattung, Verhinderung von weiterer Verschmutzung und Behebung von Kontaminationen nachhaltig zu schützen. Am 29. Januar 2026 verabschiedete die Europäische Kommission den Mid-Term Review des Zero Pollution Action Plans: "Delivering clean air, ocean, water and soil”.

Zero Pollution Action Plan - Environment - European Commission

Stockholm-Konvention, Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Die Verordnung über persistente organische Schadstoffe setzt das Stockholmer Übereinkommen und das Protokoll zum Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend POP um. In Anwendung des Vorsorgeprinzips soll damit die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POPs) geschützt werden.

Verordnung über persistente organische Schadstoffe EUR-Lex

Stockholm Convention

EU Biodiversity Strategy 2030

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals und zielt darauf ab, die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 auf einen Erholungskurs zu bringen. Sie enthält konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen und wird in nationales Recht umgesetzt.

Biodiversity Strategy for 2030 - Environment - European Commission

LULUCF (Land Use, Land-Use Change and Forestry)

LULUCF (Land Use, Land-Use Change and Forestry) bezeichnet den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft,  der Treibhausgasemissionen und -senken durch menschliche Bewirtschaftung von Wäldern, Böden und Grünland im Zuge der Treibhausgas-Inventur umfasst („Fit für 55“). Die Treibhausgas-Inventur erfasst im LULUCF-Sektor, wie Menschen das Land bewirtschaften und nutzen und welche Auswirkungen dies auf die Treibhausgas-Emissionen (CO2, CH4, N2O) hat. Klimaneutralität wird nicht nur durch Reduzierung der Emissionen erreicht, der Abbau von CO2 aus der Atmosphäre durch Speicherung im Boden und in Wäldern trägt ebenfalls dazu bei, die Treibhausgasemissionen der EU insgesamt zu verringern. Die EU-Verordnung (2018/841/EU) legt verbindliche nationale Ziele für die Mitgliedsstaaten zur Reduktion von Emissionen und Erhöhung der CO₂-Speicherung fest. 

LULUCF - Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft (BMLUK) 

Information zu LULUCF - Landnutzung, Landnutzungsänderung und Wald, Treibhausgas-Emissionen (Umweltbundesamt)

Farm to Fork Strategy

Die „Farm to Fork“-Strategie (Vom Hof auf den Tisch) ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Grünen Deals, der von der Europäischen Kommission 2020 eingeführt wurde. Ziel ist es, das Lebensmittelsystem nachhaltiger, gesünder und fairer zu gestalten, indem die gesamte Kette – von der Produktion über den Vertrieb bis zum Konsum – ökologischer ausgerichtet wird. Bis 2030 sollen der Pestizideinsatz um 50 % sinken inklusive einer 50%-Reduktion gefährlicher Pestizide (Substitutionskandidaten), eine 50 %-Reduktion der Nährstoffverluste sowie eine 20%-Reduktion der Düngemittel erfolgen und der Anteil des Bio-Landbaus auf 25 % steigen.

Farm to Fork Strategy - Food Safety, European Commission

GAP 2023 - 2027

Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, ein nachhaltiges Agrarmodell im gesamten Gebiet Europas umzusetzen, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und für die europäischen Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die sonstigen Serviceleistungen der Landwirtschaft zu garantieren. Die EU-Mitgliedstaaten setzen die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023-2027 durch nationale GAP-Strategiepläne um, die auf lokale Bedürfnisse ausgerichtet sind und gleichzeitig auch den europäischen Grünen Deal unterstützen. Ziel ist, die Landwirtschaft in der EU zu einem nachhaltigeren Landwirtschaftssystem umzugestalten. Die sozioökonomischen Strukturen im ländlichen Raum sollen gestärkt, die landwirtschaftlichen Einkommen verbessert und die Ernährungssicherheit gewährleistet werden. Außerdem werden Klimaschutzmaßnahmen unterstützt und ein Beitrag zum Erhalt natürlicher Ressourcen und der biologischen Vielfalt geleistet. 

gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

GAP-Strategiepläne - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Nitratrichtlinie

Ziel der Richtlinie 91/676/EWG des Rates ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft. Die Richtlinie sieht unter anderem die Überwachung von Grund- und Oberflächenwasser vor und die Festlegung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und von Aktionsprogrammen. Die Richtline ist im Rahmen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung in nationales Recht umgesetzt.

Nitratrichtlinie (91/676/EWG)

EU - Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem, das einheitlich festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient dazu, Investitionen in grüne Projekte zu lenken, den "Green Deal" zu unterstützen und Greenwashing zu verhindern. Unternehmen müssen berichten, wie nachhaltig ihr Umsatz und ihre Investitionen sind bzw. die Bewertung von Auswirkungen u.a. auf das Schutzgut Boden. Vorgegeben sind unter anderem die Verringerung/ Vermeidung von Emissionen in den Boden und Bodendegradierung, die  Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität und die nachhaltige Landnutzung und -bewirtschaftung, einschließlich eines angemessenen Schutzes der Biodiversität in Böden.

Taxonomie Verordnung, EUR-Lex