Rahmenbewilligungsgesuche geologisches Tiefenlager und Brennelementverpackungsanlage

Im Juni 2025 wurden auf der NAGRA-Webseite die nachgebesserten Gesuchsunterlagen für eine Rahmenbewilligung für das geologische Tiefenlager (gTL) sowie für eine Rahmenbewilligung einer Brennelementverpackungsanlage (BEVA) veröffentlicht.

Die gesamten Gesuchsunterlagen sind über www.drbg.ch verfügbar.

Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager
Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung für eine Brennelementverpackungsanlage

Das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) hat im September 2026 die Berichte zu den möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des geplanten geologischen Tiefenlagers in Nördlich Lägern und der geplanten Brennelementeverpackungsanlage am Standort Würenlingen veröffentlicht.

Die Berichte beschreiben die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen der Vorhaben in den Nachbarländern sowie die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt. Sie sind Bestandteil des aktuell laufenden Rahmenbewilligungsverfahrens und wurden von der Vorhabenträgerin Nagra nach den Vorgaben des internationalen Espoo-Übereinkommens erstellt. 

Umweltverträglichkeitsbericht im grenzüberschreitenden Rahmen für eine BrennelementverpackungsanlageUmweltverträglichkeitsbericht im grenzüberschreitenden Rahmen für das geologische Tiefenlager

Die Gesuche werden durch das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) geprüft. Anschließend wird die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) zu den Entwürfen der ENSI-Gutachten Stellung nehmen. Die Überprüfung durch das ENSI und die KNS wird voraussichtlich bis 2027 abgeschlossen sein. Danach nehmen die Fachstellen des Bundes und die Kantone Stellung zu den Gesuchen, den ENSI- Gutachten und den KNS-Stellungnahmen. Die betroffenen Regionen werden sich zur Standortsuche äußern und eine Stellungnahme abgeben.

Die Rahmenbewilligungsgesuche sowie die Stellungnahmen bzw. Gutachten der Kantone und Bundesbehörden werden im Laufe des Jahres 2028 öffentlich aufgelegt. Zu diesen wie auch zu den Berichten betreffend mögliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen können sich dann alle Interessierten – auch die österreichische Bevölkerung – äußern. Die Abgabe von Stellungnahmen vor der öffentlichen Auflage 2028 ist nach Schweizer Rechtslage nicht vorgesehen.

Voraussichtlich 2029 wird der Bundesrat über die beiden Rahmenbewilligungsgesuche entscheiden. 

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