4. Periodische Sicherheitsüberprüfung Gravelines
Die Laufzeiten von Kernkraftwerken (KKW) sind in Frankreich gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch finden alle 10 Jahre periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) statt. Durch eine vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (4. PSÜ) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreicht werden.
Nach Abschluss der generischen Phase der 4. PSÜ folgt die standort-spezifische Phase, bei der Anforderungen für jeden der 32 Reaktoren der französischen 900 MW-Kernkraftwerke erarbeitet werden.
Fachstellungnahme (Dezember 2025)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die 4. PSÜ stellt de facto die Genehmigung für den Betrieb über die ursprüngliche Auslegungsdauer von 40 Jahren hinaus dar und erfordert daher eine besonders detaillierte Betrachtung des Alterungsmanagements. Aus den UVP-Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, ob der Umfang des Alterungsmanagements im Vergleich zur 3. PSÜ umfassend erweitert wurde. Neue Erkenntnisse, insbesondere zur Spannungsrisskorrosion und zur unerwarteten Degradierung von Komponenten im Primär- und Hauptsekundärkreislauf, stellen das bestehende Alterungsmanagementkonzept in Frage.
Der Grund für die große Anzahl sicherheitsrelevanter Ereignisse in den letzten fünf Jahren in Gravelines könnte ein Mangel an Sicherheitskultur in Verbindung mit einer großen Anzahl altersbedingter Ereignisse sein. Bemerkenswert waren auch die Vorfälle mit Kontamination von Mitarbeitern und die Blockierung der Wärmesenke durch Quallen.
Bei Erdbeben und seismischen Bodenerschütterungen wird eine Nichtkonformität mit den WENRA-Referenzwerten festgestellt. Das Auslegungserdbeben für Gravelines basiert nach wie vor auf deterministischen Analysen. Dieser Ansatz entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Die Umsetzung des „Hardened Safety Core“ als Schutz vor externen Gefahren ist stark verzögert und erst für 2029 vorgesehen, obwohl die grundlegende Entscheidung bereits 2012 getroffen wurde. Dies deutet darauf hin, dass die angekündigten Umsetzungszeitpläne nicht den Anforderungen der WENRA entsprechen.
Aspekte der Sicherung gegen Terroranschläge, Sabotageakte, Angriffe mit Drohnen und den gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeugs werden in den UVP-Unterlagen nur sehr allgemein und nicht nachvollziehbar behandelt.
Für schwere Unfälle mit Kernschmelze fehlen ein systematischer Vergleich mit dem Sicherheitsniveau des EPR sowie eine transparente Darstellung, ob die geplanten Modifikationen ausreichen, um ein Versagen des Sicherheitsbehälters zu verhindern.
Der in dem Dokument dargestellten Analyse der grenzüberschreitenden radiologischen Folgen fehlen technische Informationen wie Radionuklidinventare, Annahmen zum Quellterm, Freisetzungsanteile und eine detaillierte Methodik zur Ausbreitungsmodellierung. Infolgedessen sind sowohl die Transparenz der Bewertung der radiologischen Auswirkungen als auch die Reproduzierbarkeit der Bewertungsergebnisse begrenzt.
Ergänzende Modellierungen zeigen, dass unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen grenzüberschreitende Bodenkontaminationen in Österreich oberhalb nationaler Schwellenwerte nicht ausgeschlossen werden können.
Notifikation (November 2025)
Frankreich notifizierte die 4. Periodische Sicherheitsüberprüfung („Öffentliches Anhörungsverfahren über den 4. Bericht zur Sicherheitsüberprüfung“) des KKW Gravelines (Reaktoren 2 & 4), die als Laufzeitverlängerung gemäß UNECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen anzusehen ist.
Die zuständige Behörde ist die französische Préfecture du Nord.
Projektwerberin ist die Électricité de France (EDF).
Die Unterlagen liegen voraussichtlich vom 24. November bis 23. Dezember 2025 beim Amt der jeweiligen Landesregierungen auf.
In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an Frankreich weitergeleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente:
Gravelines 2:
01 Note de présentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)
02 Rapport du 4e réexamen périodique (französisch)
02 Bericht über die vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (deutsche Arbeitsübersetzung)
03 Description des dispositions proposées par l’exploitant à la suite du réexamen périodique (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)
03b Document relatif aux effets sur l’environnement associés à l'exploitation du réacteur pour les dix années suivantes (französisch)03b Dokument über die Umweltauswirkungen des Reaktorbetriebs für die nächsten zehn Jahre (deutsch)
04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique du 4e réexamen périodique des réacteurs de 900 MWe (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus den Konsultationen zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)
05 Liste des textes régissant l'enquête publique ainsi que son articulation avec la procédure relative au réexamen périodique (französisch)
05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung regeln (deutsch)
Gravelines 4:
01 Note de présentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)
02 Rapport du 4e réexamen périodique (französisch)
02 Bericht über die vierte regelmäßige Sicherheitsüberprüfung (deutsche Arbeitsübersetzung)
03 Description des dispositions proposées par l’exploitant à la suite du réexamen périodique (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)
03b Document relatif aux effets sur l’environnement associés à l'exploitation du réacteur pour les dix années suivantes (französisch)
03b Dokument über die Umweltauswirkungen des Reaktorbetriebs für die nächsten zehn Jahre (deutsche Arbeitsübersetzung)
04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique du 4e réexamen périodique des réacteurs de 900 MWe (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus den Konsultationen zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)
05 Liste des textes régissant l'enquête publique ainsi que son articulation avec la procédure relative au réexamen périodique (französisch)
05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung regeln (deutsche Arbeitsübersetzung)
Links:
Meldungen von Ereignissen Gravelines (ASNR)
Website Gravelines (EDF)