Temelin Gesamt UVP

Gemäß der Vereinbarung von Melk (12.12.2000) wurde im Jahr 2001 ein spezielles Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelin durchgeführt. Dieses Verfahren hatte sich an die Bestimmungen des Tschechischen UVP-Gesetzes und den einschlägigen EU-Richtlinien zu orientieren.

Zur Chronologie

  • 31. Jänner 2001: Übermittlung von Informationen an die tschechische UVP-Kommission durch CEZ
  • 13. Februar 2001: Erste Sitzung der UVP-Kommission mit Beteiligung Österreichs und Deutschlands
  • 15. Februar 2001: Übermittlung eines Vorschlags für eine Scoping-Liste durch Österreich
  • 28. Februar 2001: Veröffentlichung der UVP-Dokumentation durch das Tschechische Außenministerium im Internet (in englischer und tschechischer Sprache)
  • 1. März 2001: Zweite Sitzung der UVP-Kommission mit Beteiligung Österreichs und Deutschlands
  • 4./5. April 2001: Dritte Sitzung der UVP-Kommission mit Beteiligung Österreichs und Deutschlands
  • 10. April 2001: Veröffentlichung eines Berichtes der tschechischen Atomaufsichtsbehörde (SUJB) zu folgenschweren Unfällen
  • 3. Mai 2001: Übermittlung einer Mängeliste an die UVP-Kommission durch Österreich
  • 12. Mai 2001: Vereinbarung zwischen Minister Kavan und BM Molterer
  • 20. Mai 2001: Übermittlung von ergänzenden Informationen zu den Themenbereichen Alternativenprüfung, Auswirkungen schwerer Unfälle und Turbinenprobleme
  • 20. Juni 2001: Frist für die Abgabe von Stellungnahmen an die tschechische UVP-Kommission
  • 26. Juni 2001: Durchführung einer öffentlichen Anhörung in Wien
  • 1. August 2001: Veröffentlichung der Stellungnahme der tschechischen UVP-Kommission (Erstellungdatum 15.Juli 2001)

Wesentliche Fragen der Umsetzung - sowohl zum Ablauf als auch zum Inhalt der Gesamt-UVP (Environmental Impact Assessment) – waren noch im Jänner 2001 ungeklärt, sodass sich Bundeskanzler Dr. W. SCHÜSSEL persönlich an Premierminister ZEMAN wandte und die exakte Umsetzung der Vereinbarungen einmahnte. Mit der Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Mag. W. MOLTERER und dem tschechischen Außenminister J. KAVAN vom 13. Februar 2001 konnten auch hinsichtlich der Gesamt-UVP für das KKW Temelin essentielle Elemente für die weitere Vorgehensweise klargelegt werden.

In der Folge wurde Österreich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (Artikel V) die Vorlage ergänzender Informationen zu den Themenbereichen Variantenanalyse, einschließlich einer Prüfung der Auswirkungen einer Nicht-Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes, und Analyse schwerer Unfälle, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Nachbarstaaten zugesichert.

Stellungnahmen zu den übermittelten Dokumenten konnten bis zum 20. Juni 2001 an die tschechische UVP-Kommission gerichtet werden. Am 26. Juni 2001 wurde eine öffentliche Anhörung in den Redoutensälen der Wiener Hofburg abgehalten. In der Folge wurden offen gebliebene Fragen schriftlich an die tschechische Seite übermittelt. Die „Stellungnahme der Kommission für die Prüfung der Umweltauswirkungen des Kernkraftwerkes Temelín“ wurde am 1. August 2001 veröffentlicht.

21 Empfehlungen der UVP-Kommission

Hervorzuheben ist, dass erwähnte „Stellungnahme“ insgesamt 21 Empfehlungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des KKW Temelín enthält.

Die Vertreter der tschechischen Regierung betonten mehrmals, dass - wie dies auch bei den Gesprächen mit Vizepremierminister und Außenminister Jan KAVAN am 12. Mai 2001 zur Umsetzung des Protokolls von Melk erstmals in einem gemeinsamen Statement festgehalten wurde - das KKW Temelín nicht in Betrieb gehen werde, wenn es nicht den Sicherheitskriterien nach dem vorherrschenden Stand der Technik in der Europäischen Union entspricht.

Nullvariante

Bezüglich der Stilllegungsvariante sei darauf verwiesen, dass das Europäische Parlament am 5. September 2001 eine Entschließung zum Antrag der Tschechischen Republik auf Aufnahme der Europäischen Union und zum Stand der Verhandlungen verabschiedete, in der unter anderem die EK aufgefordert wird, „eine internationale Konferenz einzuberufen, um über Ausstiegsmöglichkeiten und Ausstiegskosten sowie über die Möglichkeit eines internationalen Ausstiegsangebotes für Tschechien zu beraten“. Bereits am 6. September 2001 wandte sich der Herr Bundeskanzler diesbezüglich schriftlich an MP ZEMAN, Kommissionspräsident PRODI sowie an den gegenwärtigen Ratsvorsitzenden, den belgischen MP VERHOFSTADT. Kurz darauf hat Ministerpräsident ZEMAN unter Verweis auf die nationale Souveränität hinsichtlich energiepolitischer Entscheidungen diese „Ausstiegskonferenz“ abgelehnt.

Die Tschechische Republik war und ist bislang nicht bereit, einen „Ausstieg“ in Erwägung zu ziehen. Es konnte auch im Zuge der  Umweltverträglichkeitsprüfung zum Thema „Nullvariante“ bzw. Nicht-Inbetriebnahme keine Einigkeit über die zu erwartende Entwicklung des tschechischen Elektrizitätsmarktes und der tschechischen Exportchancen erzielt werden. Bezüglich des Zeitplans der Inbetriebnahme kündigte die Tschechische Republik für beide Blöcke jeweils einen mindestens einjährigen „Probebetrieb“ nach erfolgreichem Abschluss des „Testbetriebs“ an, woraus eine „kommerzieller Betrieb“ des ersten Blocks frühestens im Jahre 2003 resultieren würde.

Somit mussten im Herbst 2001 eine verbindliche und nachvollziehbare Umsetzung der insgesamt 21 Empfehlungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des KKW Temelín sowie von Maßnahmen zur Lösung der sieben offenen Sicherheitsfragen im Vordergrund der Gespräche mit den zuständigen tschechischen Stellen stehen.

AKW Temelin Gesamt UVP Dokumentation

Veröffentlichungen der tschechischen UVP-Kommissionen

Anmerkungen der ÜbersetzerInnen:

Der Originaltext weist einige syntaktische Ungenauigkeiten und terminologische Unklarheiten auf. Da keine Absprache mit dem Autor möglich war, entschieden sich die Übersetzerinnen für die Beibehaltung. Alle tschechischen Namen (Firmen, Flüsse, Ortschaften u.ä.) werden beibehalten und - falls sie übersetzt werden - in Klammern hinter dem deutschen Text angeführt. Im Zweifelsfall gilt der Originaltext.

UVP-Dokumentation (dt. Fassung)

UVP-Dokumentation (engl. Fassung)

UVP-Dokumentation Teil 1 (tschechische Fassung)

UVP-Dokumentation Teil 2 (tschechische Fassung)

UVP-Dokumentation Teil 3 (tschechische Fassung)

 

SUJB-Bericht zu schweren Unfällen (dt. Fassung)

SUJB-Bericht zu schweren Unfällen (engl. Fassung)

SUJB-Bericht zu schweren Unfällen (tschech. Fassung)

Nachreichungen zur UVP-Dokumentation vom 20.Mai 2001

Alternativenprüfung (dt. Fassung)

Alternativenprüfung (engl. Fassung)

Schwere Unfälle (dt. Fassung)

Schwere Unfälle (engl. Fassung)

Turbinenprobleme (dt. Fassung)

Turbinenprobleme (engl. Fassung)

AKW Temelin Gesamt UVP österreichischer Bericht

Bericht an die österreichische Bundesregierung - Juni 2001 (dt. Fassung)

Bericht an die österreichische Bundesregierung - Juni 2001 (engl. Fassung)

Verfahrensrelevante Informationen

EU-UVP-Richtlinie

Aarhus-Konvention

österr. Vorschlag zur Scopingliste (dt. Fassung)

österr. Vorschlag zur Scopingliste (engl. Fassung)

Sitzung UVP-Kommission 1. März 2001 (dt. Fassung)

Sitzung UVP-Kommission 4.-5. April 2001 (engl. Fassung)

Sitzung UVP-Kommission 4.-5. April 2001 (dt. Fassung)

Joint Statement Min. Kavan und BM Molterer 12. Mai 2001

Empfehlungen UVP-Kommission

Empfehlungen der tschechischen UVP-Kommission (dt. Fassung)

Empfehlungen der tschechischen UVP-Kommission (engl. Fassung)

Empfehlungen der tschechischen UVP-Kommission (tschechische Fassung)