SUP Nationales Entsorgungsprogramm Deutschland 2025

Für das Nationale Entsorgungsprogramm in Deutschland wird eine strategische Umweltprüfung nach deutschem Recht durchgeführt.

Mai 2025: SUP

Strategische Umweltprüfung (Mai 2025)

Für das Nationale Entsorgungsprogramm in Deutschland wird eine strategische Umweltprüfung nach deutschem Recht durchgeführt.

Zuständige Behörde für das Nationale Entsorgungsprogramm und die SUP ist das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin, Deutschland.

Das BMUKN hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der SUP-RL und Art. 10 SUP-Protokoll den Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm und den Umweltbericht übermittelt.

Die Unterlagen liegen vom 27. Mai 2025 bis einschließlich 27. Juli 2025 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. V/11, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119 auf.

Jede Person kann zu den Unterlagen während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Abt. V/11 des BMLUK per E-Mail (v11@bmluk.gv.at) oder per Post (Stubenring 1, 1010 Wien) übermitteln. Die eingelangten Stellungnahmen werden an die Bundesrepublik Deutschland zur Berücksichtigung bei der Entscheidungsfindung weitergeleitet.

Verfahrensrelevante Dokumente

Entwurf Entsorgungsprogramm

Umweltbericht