SUP Nationales Entsorgungsprogramm Deutschland 2025
Für das Nationale Entsorgungsprogramm in Deutschland wird eine strategische Umweltprüfung nach deutschem Recht durchgeführt.
Fachstellungnahme (Juni 2025)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und unter Mitfinanzierung der Bundesländer Kärnten, Salzburg und Vorarlberg wurde seitens des Umweltbundesamtes die Erstellung einer Fachstellungnahme zum Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm koordiniert.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Erhebliche Auswirkungen der Aktivitäten in Umsetzung des NaPro auf Österreich sind grundsätzlich möglich, dies infolge schwerer, auslegungsüberschreitender Unfälle in (grenznahen) Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente und hoch radioaktive Abfälle, in KKW-Lagerbecken, in denen noch abgebrannte Brennelemente lagern, im Eingangslager für das Endlager für vor allem hoch radioaktive Abfälle, sofern dieses in der Nähe der Grenze errichtet wird, sowie durch Unfälle bei eventuellen Transporten in der Nähe der Grenze oder über österreichisches Gebiet.
Im Rahmen einer SUP sollten schwere, auslegungsüberschreitende Unfälle in den Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente berechnet werden, um mögliche erhebliche negative Auswirkungen auf Österreich prüfen zu können. Es wären Berechnungsergebnisse wünschenswert, die einen Vergleich sowohl mit den österreichischen Interventionsmaßnahmen als auch mit landwirtschaftlichen Schutzmaßnahmen erlauben.
Nach derzeitigen Informationen wird erst zwischen 2046 und 2068 ein Endlagerstandort feststehen, eine Inbetriebnahme wird weitere 20 bis 30 Jahre erfordern. Das Ende der Genehmigungen für die derzeit betriebenen Zwischenlager (2034-2047) steht nicht in Einklang mit der Inbetriebnahme des geologischen Tiefenlagers. Es sind daher erheblich längere Zeiträume für die notwendige Zwischenlagerung zu erwarten.
Mit zunehmender Zwischenlagerdauer ist von einer alterungsbedingten Veränderung der Materialien der Behälterkomponenten auszugehen. Es wurde zwar ein Forschungsprogramm zur verlängerten Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle erarbeitet, dieses ist jedoch weder im Umfang noch in der Zielsetzung ausreichend. In den Zwischenlagern fehlen ausreichende Einrichtungen für Reparatur-, Wartungs- und Prüfmaßnahmen.
Militärische Aktionen gegen kerntechnische Anlagen stellen eine weitere Gefahr dar, die in der gegenwärtigen globalen Situation besondere Aufmerksamkeit verlangt. Eine neue Risikobewertung muss derartige Szenarien in die Sicherheitsbetrachtung für Zwischenlager in Deutschland einbeziehen.
Die Konditionierungsmethode für bestrahlte Brennelemente kann für die Bundesrepublik Deutschland noch nicht endgültig festgelegt werden, da der Endlagerstandort und das Wirtsgestein noch nicht feststehen. Aus österreichischer Sicht besteht das Interesse, dass die Konditionierungsmethode mit dem geringsten Störfallpotenzial, also ohne Zerlegung der Brennelemente gewählt wird.
Die vorliegenden SUP-Unterlagen beschreiben die erwarteten Umweltauswirkungen der Maßnahmen, die bei der Standortauswahl sowie der Errichtung eines Endlagers umgesetzt werden. Angaben zu Umweltauswirkungen aufgrund möglicher störfallbedingter Freisetzungen radioaktiver Stoffe während der Einlagerung der Abfälle oder beim Verschluss eines zukünftigen Endlagers sind sehr allgemein gehalten, da bisher keine Festlegung auf ein Wirtsgestein, einen Standort oder ein Endlagerkonzept erfolgt ist.
Strategische Umweltprüfung (Mai 2025)
Für das Nationale Entsorgungsprogramm in Deutschland wird eine strategische Umweltprüfung nach deutschem Recht durchgeführt.
Zuständige Behörde für das Nationale Entsorgungsprogramm und die SUP ist das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin, Deutschland.
Das BMUKN hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der SUP-RL und Art. 10 SUP-Protokoll den Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm und den Umweltbericht übermittelt.
Die Unterlagen lagen vom 27. Mai 2025 bis einschließlich 27. Juli 2025 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. V/11, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119 auf.
Jede Person konnte zu den Unterlagen während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Abt. V/11 des BMLUK per E-Mail (v11@bmluk.gv.at) oder per Post (Stubenring 1, 1010 Wien) übermitteln. Die eingelangten Stellungnahmen werden an die Bundesrepublik Deutschland zur Berücksichtigung bei der Entscheidungsfindung weitergeleitet.
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