UVP KKW Varberg (Ringhals)
Für die Neuerrichtung eines KKW auf der Halbinsel Värö (Gemeinde Varberg) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Schwedischem Recht durchgeführt.
Fachstellungnahme zum Verfahrensteil Scoping
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Obwohl die UVP-Richtlinie und die Espoo-Konvention vorsehen, dass ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in einer frühen Phase des Entscheidungsprozesses beginnen sollte, erscheinen die Überlegungen des Betreibers Vattenfall im Scoping-Dokument nach wie vor sehr vage. Daher muss die grundlegende Frage gestellt werden, zu welchem Zeitpunkt ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eingeleitet werden sollte.
- Der nächste Schritt sollte darin bestehen, die in Betracht gezogenen Reaktortypen und die angestrebte Leistung pro Block einzugrenzen. Bei einem Black-Box-Verfahren, das jede Art von Kernkraftwerk umfasst, sollte die zuständige UVP-Behörde vom Antragsteller verlangen, seine Projektabsichten wesentlich detaillierter darzulegen, als dies derzeit der Fall ist.
- Der UVP-Bericht sollte eine Einführung in die Vorschriften und Strahlenschutzbestimmungen enthalten, damit die betroffene Öffentlichkeit über die für die Genehmigung des Projekts in Schweden maßgeblichen Normen informiert ist.
- Die externen Ereignisse, die in den Unfallanalysen berücksichtigt werden sollten, werden im Scoping-Dokument nur kurz beschrieben. Externe Ereignisse stellen eine besondere Gefahr für einen Standort wie Ringhals dar, an dem sich eine Vielzahl von kerntechnischen Anlagen befinden, da sie negative Auswirkungen auf die gesamte Anlage oder alle Anlagen am Standort haben könnten. Insbesondere die Frage des Erdbebenrisikos und/oder der daraus
resultierenden Tsunamis sollte in der UVP unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse und laufenden Arbeiten näher behandelt werden. - Bei der Ausbreitungsberechnung sind neben den maximal denkbaren Quelltermen für jeden der geplanten Reaktoren auch die unter ungünstigsten Wetterbedingungen zu erwartenden Depositionen unabhängig von der Entfernung vom Standort zu ermitteln. Neben der Berücksichtigung der potenziellen Dosisbelastung der Bevölkerung ist auch die Deposition oberhalb eines Wertes von 750 Bq/m² nachzuweisen.
- Die Menge der während des Betriebs der Anlagen anfallenden radioaktiven Abfälle hängt auch von der Art und Anzahl der zu bauenden Reaktoren ab. Im UVP-Bericht sollten daher für jeden der geplanten Reaktoren die entsprechenden Abfallmengen aus dem Betrieb angegeben werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente zu klären.
Verfahrensteil Scoping (Mai 2025)
Für die Neuerrichtung eines KKW auf der Halbinsel Värö (Gemeinde Varberg) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Schwedischem Recht durchgeführt.
Derzeit befindet sich das UVP-Verfahren in der Scoping Phase (Abgrenzung des Untersuchungsrahmens). Die zuständige Behörde (gem. Art 1 Espoo Konvention) ist die Schwedische Umweltschutz Agentur. Der Projektträger ist Vattenfall.
Schweden hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL die Dokumente „Scoping Document“ und „Scoping Transboundary Impacts“ in Englisch übermittelt.
Die Unterlagen liegen voraussichtlich vom 09. Mai bis 13. Juni 2025 bei den Ämtern der Landesregierungen.
In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese werden an Schweden weiter geleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente