UVP-Verfahren KKW Olkiluoto 4

Für das Vorhaben Erweiterung der finnischen Kernkraftanlage Olkiluoto um einen vierten Block wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach finnischem Recht (Umweltverträglichkeitsgesetz Nr. 468/1994) durchgeführt.

Zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. (MEE). Projektwerberin ist Teollisuuden Voima Oy (TVO) Finnland.

Das finnische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) die Notifikation, das Programm zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung des Programms zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, die Erklärung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft (MEE) zum Programm zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, die Umweltverträglichkeitserklärung und eine Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung übermittelt.

Österreich hat sich am grenzüberschreitenden Verfahren beteiligt, da das Vorhaben unter die Espoo Konvention fällt und erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können.

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, war die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchzuführen.

Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kundmachung und Auflage) oblag den einzelnen Landesregierungen als zuständige UVP-Behörden.

Die verfahrensrelevanten Dokumente (siehe unten) lagen bei den Ämtern der Landesregierungen auf. Allfällige Stellungnahmen waren schriftlich an die jeweilige Landesregierung zu richten. Anschließend wurden die Stellungnahmen an das finnische Umweltministerium weitergeleitet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Am 26. Mai 2008 fand in Helsinki ein bilaterales Konsultationstreffen zwischen den VertreterInnen des finnischen Umweltministeriums, des finnischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, der finnischen Nuklearaufsichtsbehörde und der Betreibergesellschaft TVO sowie dem österreichischen Lebensministerium, dem Umweltbundesamt, VertreterInnen der Bundesländer wie auch beigezogenen ExpertInnen statt. Die Ergebnisse der Konsultationen wurden evaluiert und abschließende Empfehlungen an Finnland am 11. Juni 2008 übermittelt.

Das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (MEE) hat am 29.September 2008 die Erklärung der Kontaktbehörde zur Umweltverträglichkeitserklärung, sowie eine von der TVO vorzulegende Ergänzung zur Umweltverträglichkeitserklärung übermittelt. Mit der Ergänzung wurde der Antrag der TVO auf eine "Decision in Principle" (DIP) zur Information an Österreich übermittelt. Das finnische UVP-Verfahren ist somit beendet.

Die Nachreichunterlagen wurden von österreichischen Experten begutachtet und eine entsprechende Fachstellungnahme erarbeitet, die den finnischen Behörden zugeleitet wurde.