AKW Temelin UVP II

Das tschechische Umweltministerium führte ein UVP-Verfahren zu 78 Bauänderungen am AKW Temelin durch. Die vom Projektwerber CEZ übermittelte UVP-Dokumentation wurde den umliegenden Gemeinden zur öffentlichen Auflage übermittelt.

Gemäß tschechischem UVP-Gesetz konnten Stellungnahmen zu dieser Dokumentation binnen 30 Kalendertagen abgegeben werden.

Österreichische StaatsbürgerInnen hatten die Möglichkeit bis 18.11.2000 zur vorliegenden Dokumentation schriftlich Stellung zu beziehen. Stellungnahmen waren bis zum obig angeführten Datum (Poststempel) an folgende Adresse zuzuleiten:

Ministerstvo Zivotniho Prostredi, Ing.-Architekt Martin Riha, Vrsovicka 65, CZ- 100 10 Praha 10 - Vrsovice

Es wurde darauf hingewiesen, dass einschlägige Stellungnahmen nach Möglichkeit in tschechischer Sprache dem tschechischen Umweltministerium zugeleitet werden sollten.

Nachfolgend wurde durch einen vom tschechischen Umweltministerium in Absprache mit dem Projektwerber bestellten Auftragnehmer das UVP-Gutachtn erstellt.

Am 30.10. 2001 fand die öffentliche Anhörung in Tyn nad Vltavou statt.

Aufgrund des deutsch-tschechischen Umweltschutzvertrages wurde zur Erörterung von Stellungnahmen aus Deutschland am 11.4. 2002 Anhörung in Passau durchgeführt.

UVP-Dokumentation

Verfahren in Österreich

Bericht an Bundesreg.

UVP Gutachten

UVP Gutachten

Anhang

Anhörung in Tschechien 30.10. 2001

Ankündigung

Protokoll

Anhörung in Passau 11.4. 2002

Ankündigung