4. Periodische Sicherheitsüberprüfung Tricastin 3&4
Die Laufzeiten von Kernkraftwerken (KKW) sind in Frankreich gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch finden alle 10 Jahre periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) statt. Durch eine vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (4. PSÜ) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreicht werden.
Nach Abschluss der generischen Phase der 4. PSÜ folgt die standort-spezifische Phase, bei der Anforderungen für jeden der 32 Reaktoren der französischen 900 MW-Kernkraftwerke erarbeitet werden.
Fachstellungnahme (Juni 2026)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die 4. PSÜ stellt de facto die Genehmigung für den Betrieb über die ursprüngliche Auslegungsdauer von 40 Jahren hinaus dar und erfordert daher eine besonders detaillierte Betrachtung des Alterungsmanagements. Aus den UVP-Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, ob der Umfang des Alterungsmanagements im Vergleich zur 3. PSÜ umfassend erweitert wurde. Neue Erkenntnisse, insbesondere zur Spannungsrisskorrosion und zur unerwarteten Degradierung von Komponenten im Primär- und Hauptsekundärkreislauf, stellen das bestehende Alterungsmanagementkonzept in Frage.
Der Grund für die große Anzahl sicherheitsrelevanter Ereignisse in den letzten fünf Jahren in Tricastin könnte ein Mangel an Sicherheitskultur in Verbindung mit einer großen Anzahl altersbedingter Ereignisse sein. Bemerkenswert ist auch ein sicherheitsrelevanter Vorfall im Zusammenhang mit fehlerhaften Verankerungen für den Erdbebenschutz, der ernsthafte Fragen hinsichtlich der bisher durchgeführten Konformitätsprüfungen aufwirft.
Bei Erdbeben und seismischen Bodenbewegungen wird eine Abweichung von den WENRA-Referenzleveln festgestellt. Das Auslegungserdbeben für Tricastin basiert auf einer deterministischen Analyse, was nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Die Umsetzung des „Hardened Safety Core“ als Schutz vor externen Gefahren ist stark verzögert und erst für 2029 bzw. 2030 vorgesehen, obwohl die grundlegende Entscheidung bereits 2012 getroffen wurde. Dies deutet darauf hin, dass die angekündigten Umsetzungszeitpläne nicht den Anforderungen der WENRA entsprechen.
Aspekte der Sicherung gegen Terroranschläge, Sabotageakte, Angriffe mit Drohnen und den gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeugs werden in den UVP-Unterlagen nur sehr allgemein behandelt.
Für schwere Unfälle mit Kernschmelze fehlen ein systematischer Vergleich mit dem Sicherheitsniveau des EPR sowie eine transparente Darstellung, ob die geplanten Modifikationen ausreichen, um ein Versagen des Sicherheitsbehälters zu verhindern.
Es wurden noch nicht alle notwendigen Umbauten für die Wärmeabfuhr ohne Einsatz des gefilterten Druckentlastungssystems im Falle eines Kernschmelzunfalls vollständig umgesetzt. Auch nach Abschluss aller Phase-A-Maßnahmen der 4. PSÜ ist ein Kernschmelzunfall mit einer massiven Freisetzung radioaktiver Stoffe in Tricastin weiterhin möglich.
Der in den UVP-Unterlagen dargestellten Analyse der grenzüberschreitenden radiologischen Folgen fehlen technische Informationen wie Radionuklidinventare, Annahmen zum Quellterm, Freisetzungsanteile und eine detaillierte Methodik zur Ausbreitungsmodellierung. Infolgedessen sind sowohl die Transparenz der Bewertung der radiologischen Auswirkungen als auch die Reproduzierbarkeit der Bewertungsergebnisse begrenzt.
Ergänzende Modellierungen zeigen, dass unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen grenzüberschreitende Bodenkontaminationen in Österreich oberhalb nationaler Schwellenwerte nicht ausgeschlossen werden können.
Abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle können negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Um dies zu verhindern, ist der Nachweis einer sicheren Entsorgung erforderlich. Die UVP-Unterlagen lieferten jedoch keine ausreichenden Belege.
Notifikation (Mai 2026)
Frankreich notifizierte die 4. Periodische Sicherheitsüberprüfung („Öffentliches Anhörungsverfahren über den 4. Bericht zur Sicherheitsüberprüfung“) des KKW Tricastin 3 & 4, die als Laufzeitverlängerung gemäß UNECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen anzusehen ist.
Die zuständige Behörde ist das französische Département Drôme.
Projektwerberin ist die Électricité de France (EDF).
Frankreich übermittelte dazu in Deutsch das Dokument bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt, die mit dem Betrieb des Reaktors während der nächsten zehn Jahre verbunden sind, und die Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung gemäß dem französischen Umweltgesetzbuch regeln. Zu weiteren auf Französisch übermittelten Dokumenten wurden Arbeitsübersetzungen erstellt.
Die Unterlagen lagen von 4. Mai bis 5. Juni 2026 beim Amt der jeweiligen Landesregierungen auf.
In die Unterlagen konnte in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die jeweilige Landesregierung richten. Diese wurden an Frankreich weitergeleitet.
Verfahrensrelevante Dokumente:
Reaktor 3
01 Note de présentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)
02 Rapport du 4e réexamen périodique (französisch)
02 Bericht über die vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (deutsche Arbeitsübersetzung)
03 Description des dispositions proposées par l’exploitant à la suite du réexamen périodique (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)
03b Auswirkungen auf Umwelt (deutsch)
03b Document relatif aux effets sur l’environnement associés à l'exploitation du réacteur pour les dix années suivantes (französische korrigierte Version)
03b Auswirungen auf Umwelt (deutsche Arbeitsübersetzung der französischen korrigierten Version)
04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique du 4e réexamen périodique des réacteurs de 900 MWe (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus den Konsultationen zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)
05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren regeln (deutsch)
Reaktor 4:
01 Note de présentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)
02 Rapport du 4e réexamen périodique (französisch)
02 Bericht über die vierte regelmäßige Sicherheitsüberprüfung (deutsche Arbeitsübersetzung)
03 Description des dispositions proposées par l’exploitant à la suite du réexamen périodique (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)
03b Auswirkungen auf Umwelt (deutsch)
03b Document relatif aux effets sur l’environnement associés à l'exploitation du réacteur pour les dix années suivantes (französische korrigierte Version)
03b Auswirungen auf Umwelt (deutsche Arbeitsübersetzung der französischen korrigierten Version)
04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique du 4e réexamen périodique des réacteurs de 900 MWe (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus den Konsultationen zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)
05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren regeln (deutsch)
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