KKW Niederlande Neubau

Scoping-Verfahren SUP (Mai 2025)

Im Zuge der Planungen für zwei neue Kernkraftwerke in den Niederlanden wird eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach niederländischem Recht durchgeführt. Da erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in Österreich nicht ausgeschlossen werden können, beteiligt sich Österreich am grenzüberschreitenden SUP-Verfahren gem. Art. 7 SUP-RL und Art. 10 SUP-Protokoll.

 Zuständige Behörde ist das niederländische Ministerium für Klima und grünes Wachstum (Bezuidenhoutseweg 73, 2594 AC, Den Haag), das dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zunächst die Scoping-Unterlagen übermittelt hat (siehe untenstehende Dokumente).

 Die übermittelten Unterlagen und der begleitende Beteiligungsprozess dienen dem Scoping gem. Art. 5 Abs. 4 SUP-RL und Art. 6 SUP-Protokoll, das einen maßgeblichen Einfluss auf die Standortwahl haben wird. Die Übermittlung des Plan- oder Programmentwurfs und des Umweltberichts gem. Art. 7 SUP-RL und Art. 10 SUP-Protokoll folgt voraussichtlich Mitte 2026.

 Über den untenstehenden Link können weitere Informationen und Dokumente abgerufen werden. Zudem kann über diesen Link jede Person bis zum 26. Juni 2025 schriftliche Stellungnahmen zu den Unterlagen übermitteln:
 www.rvo.nl/nieuwbouw-kerncentrales

Aufgrund der knappen Zeitvorgaben können Stellungnahmen ausschließlich direkt an die Niederlande übermittelt werden, eine Übermittlung an eine österreichische Behörde zur Weiterleitung ist leider nicht möglich.

Verfahrensrelevante Dokumente

Zusammenfassung (deutsch)
Zusammenfassung (englisch)
Draft Memorandum on Scope and Level of Detail (englisch)

Vorverfahren (März 2024)

Im März 2024 wurde die Öffentlichkeit über das Vorhaben und die Beteiligungsmöglichkeiten im gesamten Projektverfahren informiert.

Vorverfahren