Vorverfahren KKW Niederlande Neubau

SUP Protokoll/Espoo Konvention, NL, KKW neu, Bekanntgabe des Projekts und der Beteiligungsmöglichkeiten im Projektverfahren

Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima hat ein Raumordnungsverfahren für den Bau zwei neuer KKWs eingeleitet. Der Bau der KKWs erfordert nach niederländischem Recht die Durchführung eines Projektverfahrens, welches verschiedene Schritte umfasst, die unter anderem auch eine SUP und UVP vorsehen. Die SUP soll im Herbst 2024 beginnen und 2025 abgeschlossen werden. Die Zielsetzung des Vorhabens ist nach den vorliegenden Unterlagen die räumliche Einbindung von zwei neuen KKWs in den Niederlanden. Das Verfahren umfasst folgende Phasen: 

  • Schritt 1: Bekanntgabe des Projekts und der Beteiligungsmöglichkeiten am Projektverfahren
  • Schritt 2: Untersuchung von möglichen Standorte (Scoping, Plan-UVP = SUP)
  • Schritt 3: Bevorzugte Entscheidung (Empfehlung für Standort)
  • Schritt 4: Planausarbeitung (genauere Untersuchung der Empfehlung, Projekt – UVP)
  • Schritt 5: Projektbeschluss mit erforderlichen Genehmigungen

Österreich beabsichtigt sich an der SUP (Schritt 2) gemäß Art. 10  SUP Protokoll und UVP (Schritt 4) gemäß Art. 3 Espoo Konvention zu beteiligen, da grenzüberschreitende Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.  

Im Schritt 1 wird die Öffentlichkeit über das Vorhaben und die Beteiligungsmöglichkeiten im gesamten Projektverfahren in den o.a. aufgelisteten Schritten informiert. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen zu den Dokumenten abgeben. Folgende Dokumente liegen in diesem Verfahrensstadium vor:

• Bekanntmachung des Vorhabens und des Vorschlags für die Öffentlichkeitsbeteiligung 

• Vorhaben und Vorschlag zur Beteiligung, Bau neuer Kraftwerke

• Politische Vorgeschichte der Gewährleistungspolitik

Weitere Unterlagen liegen in diesem Verfahrensstadium nicht vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet vor der eigentlichen SUP und UVP (siehe Ablauf oben) statt. Zum jetzigen Zeitpunkt (Schritt 1) können Stellungnahmen direkt an die Niederlande übermittelt werden. Die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen sind dem Dokument über die Bekanntmachung des Vorhabens und des Vorschlags für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen (Seite 2).