Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen

Die E.ON Kernkraft GmbH, die RWE Power AG und die Kernkraftwerke Gundremmingen Betriebsgesellschaft mbH haben beim deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen Antrag auf Genehmigung für Errichtung und Betrieb eines Brennelemente-Zwischenlagers zur Aufbewahrung von 2.250 Tonnen bestrahlten Brennelementen am Standort des Kernkraftwerkes Gundremmingen II in der Gemeinde Gundremmingen, Bayern, gestellt. Vom BfS wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach deutschem Recht durchgeführt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat gemäß Art. 7 Abs. 1 der UVP-Richtlinie 85/337/EWG i.d.F. 97/11/EG das geplante Vorhaben notifiziert.

Da Auswirkungen des Vorhabens auf österreichisches Staatsgebiet insbesondere bei Unfällen nicht auszuschließen sind, wird sich Österreich am Genehmigungsverfahren beteiligen.

Das bedeutet, dass die in ihrem umweltbezogenen Aufgabenbereich von dem Projekt berührten österreichischen Behörden und die betroffene österreichische Öffentlichkeit die Gelegenheit erhalten, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen und aufgrund der Ergebnisse dieser Beteiligung die beteiligten Mitgliedstaaten Konsultationen durchführen können.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, der Antrag des Projektwerbers, der Sicherheitsbericht etc. sind als pdf-Dateien von der Homepage des BfS als auch von der Homepage des Projektwerbers RWE Power AG downloadbar.

UVP-Verfahren

Antrag 

Antragsänderung 

Kurzbeschreibung 

Verfahren in Österreich

Bericht 

Genehmigungsbescheid

Kundmachung in Österreich 

Genehmigung