4. Periodische Sicherheitsüberprüfung Dampierre 3&4

Die Laufzeiten von Kernkraftwerken (KKW) sind in Frankreich gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch finden alle 10 Jahre periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) statt. Durch eine vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (4. PSÜ) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreicht werden. 

Nach Abschluss der generischen Phase der 4. PSÜ  folgt die standort-spezifische Phase, bei der Anforderungen für jeden der 32 Reaktoren der französischen 900 MW-Kernkraftwerke erarbeitet werden.